Herzlichen Glückwunsch! Sie sind als Stipendiaten für das Erasmus-Programm ausgewählt worden und haben den Platz angenommen. Als nächstes werden Ihr Name, Ihr Studienwunsch und E-Mail-Adresse an die Koordinatoren der jeweiligen Partneruniversitäten weitergeleitet mit der Bitte, Ihnen die notwendigen Informationen zur Anmeldung und Kurswahl zukommen zu lassen.
Nach erfolgter Nominierung erhalten Sie von mir eine Nomination Confirmation.
Bitte erstellen Sie Ihr OLA über folgende Plattform: https://www.learning-agreement.eu/ .
Reichen Sie eine genehmigte Kopie des OLAs (PDF generieren) bis spätestens einen Monat vor Beginn des Auslandsstudiums bei mir ein (karolin.saenger(at)uni-luebeck(dot)de).
Pro Semester sind mind. 20-30 ECTS bzw. 40-60 ECTS/Jahr zu belegen. OLAs mit weniger Punkten werden abgelehnt.
Zeichnungsbefugte Ansprechpartner des Fachbereiches
Kursänderungen sind bis einen Monat nach Beginn des Auslandsstudiums möglich.
NUR MEDIZINER: Bitte das Formular 'Anerkennung der Kurse für Mediziner' (siehe Abschnitt Dokumente) ausfüllen und durch die Kursverantwortlichen bestätigen lassen.Kursbeschreibung der Gastuniversität vorlegen. Senden Sie das geprüfte Formular parallel zur Erstellung des OLAs an Petra Rosenfeld oder Andrea Daaud medizin.pj(at)uni-luebeck(dot)de. Erst nach Vorlage kann das OLA bestätigt werden.
Ansprechpartner in den Kliniken.
Ihr ESI lautet wie folgt (ein Wort): urn:schac:personalUniqueCode:int:esi:uni-luebeck.de:Matrikelnummer
Green Travel: ERASMUS-Studierende, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit bis zu sechs zusätzlichen Reisetagen gefördert werden. Mindestens 51% der Reise muss emissionsarm erfolgen.
Details finden Sie hier.
Social Top-up: ERASMUS Studierende, auf die eines der folgenden Zielgruppenmerkmale zutrifft, können dieses Top-up beantragen.
· Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (Übersicht RKI)
· Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
· ErstakademikerInnen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
· erwerbstätige Studierende
Details finden Sie hier.
Die Anträge werden Ihnen rechtzeitig zugesandt. Bitte reichen Sie keine Anträge unaufgefordert ein.
Das Grant Agreement regelt die finanzielle Ausgestaltung Ihres Stipendiums und ist ein Vertrag zwischen Ihnen und der Universität zu Lübeck, vertreten durch das Akademische Auslandsamt. Reisekostenpauschale, monatl. Förderrate sowie ggf. Top-ups werden hierin individuell ausgewiesen.
Die Grant Agreements werden voraussichtlich im Juli/August (WS) und Oktober/November (SS) ausgestellt.
Sie erhalten 80% des Gesamtstipendiums vor Beginn des Auslandsstudiums, wenn folgende Dokumente vorliegen:
- Grant Agreement (Original oder Scan, nicht digital unterzeichnet)
- OLA (PDF per Mail)
- OLS Placement Test (PDF per Mail)
Die abschließenden 20% erhalten Sie nach Beendigung des Auslandsstudiums und nach Vorlage der folgenden Dokumente:
- Confirmation of Participation (Original oder Scan, nicht digital unterzeichnet)
- EU-Survey (Sie erhalten automatisch einen Link per Mail)
- Erfahrungsbericht (PDF per Mail)
Bitte beachten Sie das Sprachkursangebot der Universität zu Lübeck: Diese Sprachkurse sind für Sie kostenfrei!
http://www.uni-luebeck.de/studium/international-office/sprachkurse.html
Die Kosten für vorbereitende Intensivsprachkurse im Gastland bis zu einer Höhe von 500€ können vom Auslandsamt erstattet werden. Semesterbegleitende Kurse können nicht erstattet werden. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vor Kursbeginn ein, ich erstatte dann die Kosten:
- Anmeldebestätigung/Kursbeschreibung
- Rechnung/Zahlungsbeleg
- Nach Abschluss - Teilnahmezertifikat
Informationen zum Placement Test
Nach Abschluss des Auslandssemesters stellt Ihnen Ihre Gastuniversität ein Transcript of Records über Ihre Studienleistungen aus.
MINT: Eine Kopie des Transcripts geben Sie bitte im Auslandsamt ab. Das Original legen Sie dem jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden zur Kursanerkennung vor. Informieren Sie sich über die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen bei Ihrem Prüfungsamt.
Medizin: Die finale Anerkennung erfolgt beim Landesprüfungsamt. Reichen Sie im Vorfeld den Anerkennungszettel mit den Unterschriften aus den Kliniken, sowie das Transcript über Ihre Studienleistungen im Ausland im Akademischen Auslandsamt ein.
Green Travel Top-up (nur nach Aufforderung)
Social Top-up (nur nach Aufforderung)
Transcripts in englischer Sprache sind im QIS Portal hinterlegt.
Versicherung
Bitte beachten Sie, dass Sie für alle notwendigen Versicherungen selbst verantwortlich sind. Sie sind im Ausland NICHT über die Universität zu Lübeck versichert!Als Erasmus-Studierende können Sie auch die Versicherung über den DAAD nutzen. Weitere Infos hierzu finden Sie unter: www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daad-versicherung-zielland-ausland/.
Rückmeldung
Sie müssen sich auf jedem Fall zum Wintersemester bzw. Sommersemester rückmelden und den Semesterbeitrag überweisen. Während Ihres Auslandsaufenthaltes bleiben Sie an der Universität zu Lübeck weiterhin eingeschrieben. Sie verlieren sonst Ihren Studienplatz.
Teilerstattungen des Semesterbeitrages können beim AStA beantragt werden: https://www.asta.uni-luebeck.de/service/semesterbeitrag/.
Kursabmeldung
Mediziner: Bitte melden Sie sich von den Kursen ab, für die Sie sich bereits angemeldet haben: medizin.kurseinteilung(at)uni-luebeck(dot)de. Man hilft Ihnen hier auch bei der weiteren Kursplanung.
Aufenthalt verkürzen/verlängern
Bitte beantragen Sie Verlängerungen formlos per Email bei mir und reichen Sie eine Zusage der Gastuniversität ein. Sollten genug Mittel zur Verfügung stehen, kann ein zweites Semester auch finanziell gefördert werden.
Sollten Sie beabsichtigen, Ihren Auslandsaufenthalt zu verkürzen, bitte ich um sofortige Benachrichtigung mit Angabe der Gründe und des Datums, an dem Sie die Partneruniversität verlassen werden.
zum Vergleich: ECTS-Broschüre Medizin der Universität zu Lübeck
Das ERASMUS Stipendium kann gekürzt oder ganz zurückgefordert werden, wenn Sie nicht im angegebenen Umfang an der Gastuniversität studiert haben (Transcript of Records weist Ihre Kursteilnahme nach). D.h. alle Kursbestandteile (vorlesung + Prüfung) sind zu absolvieren. Wird ein Kurs nicht bestanden, führt dies nicht zur Rückforderung.
Das Stipendium kann ebenfalls ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn die geforderten Unterlagen nicht form- und fristgerecht eingereicht werden.
Ein Original ist immer in Papierform mit Nassunterschrift. Digital unterschriebene Dokumente sind kein Original.
OLA: spätestens einen Monat vor Beginn des Auslandsstudiums
OLA Changes: spätestens einen Monat nach Beginn des Auslandsstudiums
OLS: spätestens einen Monat vor Beginn des Auslandsstudiums
Grant Agreement: wird Ihnen individuell mitgeteilt
Top-ups: wird Ihnen individuell mitgeteilt
Transcript of Records der Gastuni: sobald es vorliegt in Kopie
Confirmation, Erfahrungsbericht, EU-Survey: einen Monat nach Beendigung des Auslandsstudiums
o Platzzusage
o Nominierung
o Application Gasthochschule
o Zusatzanträge Top-ups (optional)
o Grant Agreement
o OLA
o Sprachtest - Placement Test
o 1.Rate erhalten
o Changes OLA (optional)
o Confirmation of Participation
o Prosa-Erfahrungsbericht
o EU-Survey
o 2.Rate erhalten
o Transcript of Records
o Anerkennung
International Office / Akademisches Auslandsamt
Karolin Saenger
0451-3101 1256
karolin.saenger(at)uni-luebeck(dot)de
Persönliche Sprechzeiten: Di+Do 9-12 Uhr
Uni Campus Haus 2 R. 108
für die Ukraine