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Studieren im Ausland

ERASMUS+ Programm

Mit ERASMUS+ in Europa studieren!

Studierende können mit Erasmus+ an einer europäischen Hochschule in einem Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethode. Ein oder zwei Semester im europäischen Ausland studiert zu haben, bedeutet außerdem einen Pluspunkt für den persönlichen Lebenslauf und für die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland und Europa.Für Studierende der Universität zu Lübeck bieten sich vielfältige Möglichkeiten an einer unserer Partneruniversitäten einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudienaufenthalt zu absolvieren.

ERASMUS+ Studierende genießen folgende Vorteile

Studiengebührenbefreiung - Austauschstudierende sind von jeglichen Studiengebühren an der Gasthochschule befreit.

Organisatorische und administrative Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes durch die Heimat- und Gasthochschule. Als Teilnehmer/in am Erasmusprogramm profitieren Sie von einer erleichterten Aufnahme an der Partnerhochschule.

Sprachförderung

Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten.

Studierende können je Studienphase (BA, MA, PhD) bis zu 12 Monate eine ERASMUS-Förderung in Anspruch nehmen. Inkludiert ist hierbei auch eine mögliche Praktikums-Förderung über ERASMUS.
Studierende von einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) können eine Förderung bis maximal 24 Monate in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Alle Studierenden der Universität zu Lübeck, unabhängig ihrer Nationalität, können am ERASMUS+ Programm teilnehmen, vorausgesetzt sie sind endgültig immatrikuliert an der Universität.

Wenn Sie ausreichende Kenntnisse der Landessprache bzw. Unterrichtssprache nachweisen können. 

Für Studierende der Medizin: nach bestandenem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Für Studierende der Bachelor-Studiengänge: ab 3. Fachsemester
Für Studierende der Master-Studiengänge: ab 1. Fachsemester

Bewerbungsfrist

Bewerbungsfrist 15.01.2026

Diese Frist gilt für Semesteraufenthalte im WS 2026/27 und/oder SS 2027.

Bewerbungsunterlagen

Online Bewerbung
Motivationsschreiben
Lebenslauf
Immatrikulationsbescheinigung
Sprachnachweis (Abiturzeugnis, Zeugnis, Sprachkurs o.ä.)
Leistungsnachweise (Kopien)
     - Physikumszeugnis
     - Bachelor- bzw. Masterzeugnis
     - Studierende der Sektion MINT: aktueller Notenspiegel (QIS-Ausdruck)

Bitte reichen Sie ALLE Unterlagen in Papierform, inklusive des PDFs der Online-Bewerbung, postalisch oder persönlich bei mir ein. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie die Bewerbungsunterlagen in den weißen Hausbriefkasten vor Haus 2 werfen.

Partneruniversitäten

Hier entlang zu den ERASMUS Partneruniversitäten.

Voraussetzung für ein Erasmus-gefördertes Studium im Ausland ist ein bestehendes Erasmus-Abkommen der Uni Lübeck mit einer Partneruniversität im Ausland.

Sprachkenntnisse

Sprachanforderungen der Gasthochschulen.

Mobilitätszuschuss

Die Monatsrate des Mobilitätsstipendiums staffelt sich entsprechend der durch die EU zugeordneten Ländergruppe des Gastlandes.

Monatliche Stipendienhöhe ab dem akademischen Jahr 2024/25:
Gruppe 1: Belgien, (Deutschland), Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden -  600€
Gruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern  -  540€
Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn  - 540€  

Die Förderdauer (nicht Studien- oder Aufenthaltsdauer!) beträgt max. 4 Monate für einsemestrige Aufenthalte bzw. 8 Monate für zweisemestrige Aufenthalte. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Monate.

NEU!!! Reisekostenpauschale

Ab dem akad. Jahr 2025/26 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht.

Reisedistanz  Standardreise    Green Travel 
10 und 99 KM  28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM 309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr 1.735 EUR1.735 EUR
Zusätzliche finanzielle Förderung

Green Travel: ERASMUS-Studierende, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit bis zu sechs zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.
Details finden Sie hier

Social Top-up: ERASMUS Studierende, auf die eines der folgenden Zielgruppenmerkmale zutrifft, können dieses Top-up in Höhe von 250€/Monat beantragen.
· Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (Übersicht RKI)
· Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
· ErstakademikerInnen(Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
· erwerbstätige Studierende
Details finden Sie hier.

ERASMUS-Studierende mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen (ins Ausland mit Kind) können darüber hinaus bei Bedarf auf Antrag mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden. Sprechen Sie mich an!

Kombinierbarkeit mit BAföG und Stipendien

Der ERASMUS Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG kombinierbar. Studierenden, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt) beim zuständigen Auslands-BAFöG-Amt.
Ein ERASMUS-Platz ist auch mit dem Erhalt eines Stipendiums von einer privaten Stiftung (Studienstiftung des Deutschen Volkes, Friedrich Ebert Stiftung etc.) möglich. Es kann in diesem Fall der ERASMUS-Platz und damit die Studiengebührenbefreiung sowie der ERASMUS Mobilitätszuschuss vergeben werden.
Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.

ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE)

Für die Laufzeit des ERASMUS+ Programms (2021-27) hat die Universität zu Lübeck bei der EU-Kommission die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE) beantragt. Die ECHE ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm und bestätigt der Hochschule, dass sie alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+ Programm erfüllt. Bestandteil der erfolgreichen Antragsstellung war das ERASMUS Policy Statement (EPS) der Universität zu Lübeck.

Kontakt

International Office / Akademisches Auslandsamt
Karolin Saenger
0451-3101 1256
karolin.saenger(at)uni-luebeck(dot)de
Persönliche Sprechzeiten: Di+Do 9-12 Uhr
Uni Campus Haus 2 R. 108

Die Fachschaft Medizin ist gerne bei organisatorischen Fragen rund um das Studium im Ausland behilflich: Erasmus(at)fsmed.uni-luebeck(dot)de