Mit ERASMUS+ in Europa studieren!
Für Studierende der Universität zu Lübeck bieten sich vielfältige Möglichkeiten an einer unserer Partneruniversitäten einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudienaufenthalt zu absolvieren.
· Green Travel: ERASMUS-Studierende, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit einem Pauschalbetrag von 50 Euro und ggf. bis zu vier zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.
Details finden Sie hier.
· Social Top-up: ERASMUS Studierende, auf die eines der folgenden Zielgruppenmerkmale zutrifft, können dieses Top-up beantragen.
· Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (Übersicht RKI)
· Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
· ErstakademikerInnen(Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
· erwerbstätige Studierende
Details finden Sie hier.
Förderdauer
Studierende können je Studienphase (BA, MA, PhD) bis zu 12 Monate eine ERASMUS-Förderung in Anspruch nehmen. Inkludiert ist hierbei auch eine mögliche Praktikums-Förderung über ERASMUS.
Studierende von einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) können eine Förderung bis maximal 24 Monate in Anspruch nehmen.
Die bereits im Vorgängerprogramm ERASMUS/LLP in Anspruch genommene Förderung wird angerechnet.
Kombinierbarkeit mit BAföG und Stipendien
Der ERASMUS Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG kombinierbar. Studierenden, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt) beim zuständigen Auslands-BAFöG-Amt.
Ein ERASMUS-Platz ist auch mit dem Erhalt eines Stipendiums von einer privaten Stiftung (Studienstiftung des Deutschen Volkes, Friedrich Ebert Stiftung etc.) möglich. Es kann in diesem Fall der ERASMUS-Platz und damit die Studiengebührenbefreiung sowie der ERASMUS Mobilitätszuschuss vergeben werden. Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.
Partneruniversitäten
Voraussetzung für ein Erasmus-gefördertes Studium im Ausland ist ein bestehendes Erasmus-Abkommen der Uni Lübeck mit der Partneruniversität im Ausland. Eine Übersicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse finden Sie hier.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Bewerbungsschluss 15. Januar 2025 gilt für Semesteraufenthalte im WS 2025/26 und/oder SS 2026.
Bewerbungsunterlagen
Bitte reichen Sie ALLE Unterlagen in Papierform, inklusive des PDFs der Online-Bewerbung, postalisch oder persönlich bei mir ein. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie die Bewerbungsunterlagen in den weißen Hausbriefkasten vor Haus 2 werfen.
Universität zu Lübeck
International Office
Haus 2 Raum 108
z.Hd. Karolin Saenger
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Für die Laufzeit des ERASMUS+ Programms (2021-27) hat die Universität zu Lübeck bei der EU-Kommission die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE) beantragt. Die ECHE ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm und bestätigt der Hochschule, dass sie alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+ Programm erfüllt. Bestandteil der erfolgreichen Antragsstellung war das ERASMUS Policy Statement (EPS) der Universität zu Lübeck.
für die Ukraine