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Studieren im Ausland

ERASMUS+ Programm

Mit ERASMUS+ in Europa studieren!


Für Studierende der Universität zu Lübeck bieten sich vielfältige Möglichkeiten an einer unserer Partneruniversitäten einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudienaufenthalt zu absolvieren.

  • Studiengebührenbefreiung - Austauschstudierende sind von jeglichen Studiengebühren an der Gastuniversität befreit
  • Organisatorische und administrative Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes durch die Heimat- und die Gasthochschule. Als Teilnehmer/in am Erasmusprogramm profitieren Sie von einer erleichterten Aufnahme an der Partnerhochschule
  • Sprachförderung
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Die Monatsrate des Mobilitätsstipendiums staffelt sich entsprechend der durch die EU zugeordneten Ländergruppe des Gastlandes
  • Stipendienhöhe ab dem akademischen Jahr 2024/25:
    • Gruppe 1: Belgien, (Deutschland), Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden -  600€
    • Gruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern  -  540€
    • Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn  - 540€  
  • Die Förderdauer (nicht Studien- oder Aufenthaltsdauer!) beträgt max. 4 Monate für einsemestrige Aufenthalte bzw. 8 Monate für zweisemestrige Aufenthalte. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Monate.
  • ERASMUS-Studierende mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen (ins Ausland mit Kind) können bei Bedarf auf Antrag mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden.
  • Ab dem akad. Jahr 2025/26 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht.
Reisedistanz  Standardreise    Green Travel 
10 und 99 KM  28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM 309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr 1.735 EUR1.735 EUR

 

Zusätzliche finanzielle Förderung:

·  Green Travel: ERASMUS-Studierende, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit bis zu sechs zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.
Details finden Sie hier.

·  Social Top-up: ERASMUS Studierende, auf die eines der folgenden Zielgruppenmerkmale zutrifft, können dieses Top-up beantragen.
· Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (Übersicht RKI)
· Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
· ErstakademikerInnen(Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
· erwerbstätige Studierende
Details finden Sie hier.

Förderdauer

Studierende können je Studienphase (BA, MA, PhD) bis zu 12 Monate eine ERASMUS-Förderung in Anspruch nehmen. Inkludiert ist hierbei auch eine mögliche Praktikums-Förderung über ERASMUS.
Studierende von einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) können eine Förderung bis maximal 24 Monate in Anspruch nehmen.
Die bereits im Vorgängerprogramm ERASMUS/LLP in Anspruch genommene Förderung wird angerechnet.

Kombinierbarkeit mit BAföG und Stipendien

Der ERASMUS Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG kombinierbar. Studierenden, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt) beim zuständigen Auslands-BAFöG-Amt.
Ein ERASMUS-Platz ist auch mit dem Erhalt eines Stipendiums von einer privaten Stiftung (Studienstiftung des Deutschen Volkes, Friedrich Ebert Stiftung etc.) möglich. Es kann in diesem Fall der ERASMUS-Platz und damit die Studiengebührenbefreiung sowie der ERASMUS Mobilitätszuschuss vergeben werden. Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.

Partneruniversitäten

Voraussetzung für ein Erasmus-gefördertes Studium im Ausland ist ein bestehendes Erasmus-Abkommen der Uni Lübeck mit der Partneruniversität im Ausland. Eine Übersicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse finden Sie hier: SPRACHKENNTNISSE

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • alle Studierenden der Universität zu Lübeck, unabhängig ihrer Nationalität, können am ERASMUS+ Programm teilnehmen, vorausgesetzt sie sind endgültig immatrikuliert an der Universität.
  • ausreichende Kenntnisse der Landessprache bzw. Unterrichtssprache
  • für Studierende der Medizin: bestandener 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • für Studierende der Bachelor-Studiengänge: ab 3. Fachsemester
  • für Studierende der Master-Studiengänge: ab 1. Fachsemester


Bewerbungsfrist 15.01.2025


Bewerbungsschluss 15. Januar 2025 gilt für Semesteraufenthalte im WS 2025/26 und/oder SS 2026.

Bewerbungsunterlagen

Online-Bewerbung

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (auf Deutsch)
  • Sprachnachweis (Abiturzeugnis, Zeugnis Sprachkurs o.ä.)
  • Leistungsnachweise
    • Physikumszeugnis
    • Bachelor- bzw. Masterzeugnis
    • Studierende der Sektion MINT: aktueller Notenspiegel (QIS-Ausdruck)

    Bitte reichen Sie ALLE Unterlagen in Papierform, inklusive des PDFs der Online-Bewerbung, postalisch oder persönlich bei mir ein. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie die Bewerbungsunterlagen in den weißen Hausbriefkasten vor Haus 2 werfen.

    Universität zu Lübeck
    International Office
    Haus 2 Raum 108
    z.Hd. Karolin Saenger
    Ratzeburger Allee 160
    23562 Lübeck

 

Für die Laufzeit des ERASMUS+ Programms (2021-27) hat die Universität zu Lübeck bei der EU-Kommission die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE) beantragt. Die ECHE ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm und bestätigt der Hochschule, dass sie alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+ Programm erfüllt. Bestandteil der erfolgreichen Antragsstellung war das ERASMUS Policy Statement (EPS) der Universität zu Lübeck.