ERASMUS+ fördert auch Praktika für Studierende an einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden).
Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei (60 Tage) und zwölf Monaten gefördert werden.
Eine Neuerung des ERASMUS+ Programms sieht vor, dass Studierende je Studienphase (BA, MA, PhD) maximal 12 Monate eine Förderung in Anspruch nehmen können. Inkludiert sind dabei jedoch auch Studienaufenthalte über ERASMUS/LLP.
Studierende von einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) können eine Förderung bis maximal 24 Monate in Anspruch nehmen.
Die bereits im Vorgängerprogramm ERASMUS/LLP in Anspruch genommene Förderung wird angerechnet.
Der monatliche Mobilitätszuschuss richtet sich nach dem Lebenshaltungsindex der Gastländer und der entsprechenden Gruppeneinteilung durch die EU.
Für das akad. Jahr 2024/25 wurden folgende Stipendien festgelegt:
Die von der Universität zu Lübeck festgelegte Förderdauer (nicht Praktikumsdauer!) beträgt max. 6 Monate.
Für Auslandspraktika ab einer Dauer vom 6 Monaten kann beim Akad. Auslandsamt auf Antrag eine Sonderförderung gestellt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Akad. Auslandsamt. (Antrag formlos per E-Mail).
Ab dem akad. Jahr 2025/26 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht.
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
---|---|---|
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
· Green Travel: ERASMUS-Praktikanten, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit einem Pauschalbetrag von 50 Euro und ggf. bis zu vier zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.
Details finden Sie hier!
· Social Top-up: ERASMUS Praktikanten, auf die eines der folgenden Zielgruppenmerkmale zutrifft, können dieses Top-up beantragen.
· Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (Übersicht RKI)
· Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
· ErstakademikerInnen(Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
· erwerbstätige Studierende
Details finden Sie hier.
!Reichen Sie die Anträge nicht unaufgefordert ein!
Studierende, die eine Förderung für ein Auslandspraktikum beantragen möchten, reichen bitte bis zum 1. April 2025 für Praktika, die zwischen dem 1. Juni 2025 und 30. September 2026 stattfinden, folgende Formulare im Akademischen Auslandsamt ein.
formlose Zusage (soweit vorhanden)
Bitte reichen Sie ALLE Formulare postalisch oder persönlich im Original bei mir ein. Weitere Unterlagen sind nicht nötig!
Hinweis: Eine Zusage des aufnehmenden Unternehmens sowie Ort und Zeitraum muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht feststehen. Wenn Sie planen ein Auslandspraktikum zu absolvieren, bewerben Sie sich rechtzeitig für eine Förderung.
Akad. Auslandsamt
Karolin Saenger
Haus 2, Zi: 108
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
für die Ukraine