Die Personalmobilität im Erasmus+ Programm umfasst zwei Bereiche:
Eine Erasmus+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von mind. 2 Tagen bis zu max. 2 Monaten (60 Tagen) möglich.
Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen.(Bsp.: 3 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 7 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 8 Tage Aufenthalt – 16 Stunden Lehre).
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nur Aufenthalte bis zu 5 Tagen finanziell fördern können.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) | Reise erfolgt mit emissionsarmen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, zu Fuß) |
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Zielland | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70 % des Satzes |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, | 180 EUR | 126 EUR |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien,Tschechien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, | 140 EUR | 98 EUR |
Bitte beachten Sie, dass keine weiteren Kosten übernommen werden können! Bitte klären Sie daher die Übernahme dieser Kosten mit Ihren Vorgesetzten!
Förderfähige Personen / förderfähige Länder
Gefördert werden können alle Mitarbeiter_innen der Universität, die in Lehre oder Verwaltung tätig sind.
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS+ teil: Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Gasthochschule / aufnehmende Einrichtung
Im Bereich Mobilität zu Lehrzwecken können nur Aufenthalte an europäischen Hochschulen gefördert werden, die in Besitz einer gültigen ERASMUS Charta (ECHE) sind und mit denen die Universität zu Lübeck ein gültiges bilaterales Abkommen geschlossen hat.
Für den Bereich Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken sind keine Verträge zwischen den Institutionen notwendig.
Angebote für Staff Trainings finden Sie auch in der Datenbank von imotion-Erasmus Staff Training.
Bewerbung um Förderung
Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor dem geplanten Aufenthalt im Akademischen Auslandsamt ein. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren.
für die Ukraine