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Wege ins Ausland

Auslandsaufenthalte mit Blick auf Inklusivität

Alle auf den Seiten des Auslandsamtes genannten Austauschprogramme und Fördermöglichkeiten gelten grundsätzlich gleichermaßen für Studierende mit Kind, Studierende mit einer Beeinträchtigung oder sozialer und ökonomischer Benachteiligung.

Der DAAD informiert ausführlich über Möglichkeiten für Studierende mit geringeren Chancen.

Bei der Organisation sind einige Dinge zu beachten und zusätzliche Absprachen zu treffen.

Ich stehe Ihnen im Akademischen Auslandsamt jederzeit gerne zur Verfügung.

Auslandsstudium mit Kind

Bitte beachten Sie und informieren Sie sich bereits bei der Auswahl der Wunschuniversität über Angebote für Studierende mit Kind und die Betreuungsmöglichkeiten bzw. das Schulwesen im jeweiligen Gastland. Hilfreiche Internetseiten zur Vorbereitung können sein:
Auslandsstudium mit Kind
Studieren mit Kind

Finanzierung: Für Studierende mit Kind(ern) gibt es spezielle Fördermöglichkeiten. Sie können pauschal 250€/Monat für Ihr Auslandsvorhaben beantragen äquivalent zum Social Top-up der ERASMUS Inklusionsförderung.

Auslandsstudium mit einem Grad der Behinderung

Bei der Wahl der Gastuniversität sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob Ihre Wunschuniversität Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird, so dass Ihr Auslandsstudium erfolgreich und ohne größe Probleme stattfinden kann.
Viel europäische Hochschulen bieten besondere Unterstützung wie z.B. Hilfsmittel, alternative Prüfungsvereinbarungen, behindertengerechte Unterbringung.
Europäische Hochschulen informieren hier über ihre Inklusionsmaßnahmen auf dem Campus und darüber hinaus. 
Weitere Hilfestellung und Finanierungsmöglichkeiten finden Sie beim:
Studierendenwerk

Finanzierung: Für Studierende mit einem Grad der Beginderung ab 20 gibt es spezielle Fördermöglichkeiten. Sie können pauschal 250€/Monat für Ihr Auslandsvorhaben beantragen äquivalent zum Social Top-up der ERASMUS Inklusionsförderung.

ERASMUS-Studierende mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen (Studierende mit Kind) können darüber hinaus bei Bedarf mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden (Realkostenantrag). Sprechen Sie mich an!
Der Realkostenantrag soll Mehrkosten, die im Ausland entstehen, abdecken, sofern diese nicht von anderen nationalen Stellen – wie Integrationsämter, Krankenkassen, Sozialämter, Studentenwerk – finanziert werden. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Kontakt

Kontakt:
International Office / Akademisches Auslandsamt
Karolin Saenger
0451-3101 1256
karolin.saenger(at)uni-luebeck(dot)de
Persönliche Sprechzeiten: Di+Do 9-12 Uhr
Uni Campus Haus 2 R. 108