Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, können Sie in der Staatenliste zur Visumpflicht des Auswärtigen Amtes nachschlagen.
Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung über das genaue Antragsverfahren.
Mit der Zulassung der Universität zu Lübeck können Sie ein Visum zum Zwecke des Studiums beantragen.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein 3-monatiges Schengen-Visum („Touristenvisum“) für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht verlängert werden kann.
Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Tel. +49 451 3101 0
Fax +49 451 3101 1004
Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein (UKSH)
Tel. +49 451 500 0
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