Bewerber und Bewerberinnen, deren Schulabgangszeugnis nicht dem deutschen Abitur entspricht, können durch die erfolgreiche Teilnahme an der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland die Hochschulzugangsberechtigung erwerben.
Diese Prüfung kann entweder unmittelbar abgelegt werden oder nach einer zweisemestrigen Vorbereitungszeit in einem fachorientierten Kurs an einem Studienkolleg. Vor der Aufnahme in das Studienkolleg findet eine Aufnahmeprüfung statt.
Die Zulassung zum Besuch eines Studienkollegs bedeutet keine Zulassung für ein Studium an der Universität zu Lübeck. Nach bestandener Abschlussprüfung muss eine Zulassung zum Studium erneut beantragt werden.
Das zuständige Studienkolleg der Universität zu Lübeck befindet sich in Hamburg: www.studienkolleg-hamburg.de
Weitere Informationen zu den Studienkollegs in Deutschland finden Sie unter www.studienkollegs.de
Universität zu Lübeck
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23562 Lübeck
Tel. +49 451 3101 0
Fax +49 451 3101 1004
Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein (UKSH)
Tel. +49 451 500 0
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