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Studium mit Abschluss

Hochschulzugangsberechtigung

Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung an einer deutschen Universität beantragen, benötigen wie deutsche Bewerber eine Hochschulzugangsberechtigung.

Ist die Hochschulzugangsberechtigung aus Ihrem Heimatland vergleichbar mit dem deutschen Abitur, haben Sie einen direkten Hochschulzugang und können unmittelbar zum Fachstudium zugelassen werden.

Wenn Sie mit Ihrem Schulzeugnis in Ihrem Heimatland nur bestimmte Fächer studieren können, gilt diese so genannte Fachbindung auch für Deutschland.

Auf der folgenden Internetseite des DAAD finden Sie eine Zulassungsdatenbank. Dort erfahren Sie mit mit welchen ausländischen Zeugnissen welche Art des Hochschulzugangs in Deutschland möglich ist:

Sie können sich auch unter anabin informieren, ob Ihr Zeugnis prinzipiell für ein Studium in Deutschland ausreicht. Klicken Sie links oben auf "Land wählen", suchen Sie auf der Weltkarte Ihre Region, klicken Sie dann auf Ihr Land. Gehen Sie auf "Zeugnisbewertung" und klicken Sie dann in der Auflistung auf Ihr spezielles Zeugnis, um zu sehen, welche Art von Hochschulzugangsberechtigung Sie damit in Deutschland haben.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Drittstaaten) deren Wohnsitz sich im Ausland befindet, wenden sich für die Anerkennung der ausländschen HZB bitte an die zuständige Landesregierung, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz in Deutschland wenden sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen Wohnortes bzw. Bundeslandes.
Bitte beachten Sie: Für deutsche Staatsangehörige geten unabhängig von der HZB die Bewerbungsrichtlinien des Studierenden Service Centers.