Zweitstudienbewerber_innen sind Personen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich jetzt für einen zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten.
Mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen Studienabschluss besitzen, ist die Zulassung zum Zweitstudium eingeschränkt. Es stehen höchstens drei Prozent der zu vergebenen Studienplätze zur Verfügung.
Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene Abschlussprüfung (z. B. Staatsexamen, Bachelor, Master) erfolgreich abgelegt worden ist. Bewerbungen für einen Masterstudiengang im Anschluss an einen Bachelorstudiengang gelten nicht als Zweitstudium, soweit die Bewerberin/ der Bewerber nicht bereits über einen Master-, Diplom-, Staatsexamen- oder Magisterabschluss verfügt.
Für eine Bewerbung auf einen Zweitstudienplatz sind folgende Unterlagen einzureichen:
ein Motivationsschreiben, das Hochschulzeugnis, die Hochschulzugangsberechtigung (einf. Kopien)
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