Hochschuleignungsprüfung
Beruflich qualifizierte Personen haben die Möglichkeit, an einer Hochschuleignungsprüfung teilzunehmen, mit deren Bestehen eine fachgebundene Hochschulreife für Schleswig-Holstein erworben wird.
Die Prüfung ist gebührenpflichtig und beträgt zurzeit 80,- €.
Satzung über die Hochschuleignungsprüfung
Zulassungsvoraussetzungen für die Hochschuleignungsprüfung sind:
Der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem mit dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
eine mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübte dreijährige Berufspraxis in einem mit dem Studiengang fachlich verwandten Bereich, die durch ein Arbeitszeugnis nachzuweisen ist.
Dem Antragsformular sind folgenden Unterlagen beizulegen:
Lebenslauf,
Zeugnisse über die Schul- und Berufsausbildung in beglaubigter Kopie,
Ausbildungszeugnis mit mindestens befriedigenden Leistungen für die nachgewiesene Berufsausbildung in beglaubigter Kopie,
Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
eine Erklärung darüber, ob und für welchen Studiengang die Bewerberin oder der Bewerber bereits früher bei dieser oder einer anderen Hochschule einen Antrag auf Zulassung zu einer Hochschuleignungsprüfung gestellt hat,
eine Bescheinigung über eine erfolgte qualifizierte Studienberatung des betreffenden Studiengangs
Frist
Der Antrag und die Unterlagen sind bis zum 15. Februar eines jeden Jahres einzureichen bei der
Universität zu Lübeck
Studierenden Service Center
z.Hd. Dr. Sabine Voigt
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
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