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Bewerbung - Übersicht

FAQs

 

1. Die wichtigsten Fragen zur Bewerbung

  • Bis wann kann ich mich bewerben?

    Wenn Sie sich direkt an der Universität zu Lübeck oder über das dialogorientierte Serviceverfahren bei hochschulstart bewerben, dann gelten folgende Fristen:

    Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen für alle, auch für Altabiturienten,der 15. Juli. 
    Ausnahme: wenn Sie sich für Humanmedizin über hochschulstart bewerben, dann gelten für Altabiturienten (das sind alle, die das Abitur nicht in diesem Jahr ablegen, sondern in den Vorjahren) folgende Frist: 31. Mai

    Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich bis zum 15. September online bewerben. Nach Gültigsetzung der Bewerbung müssen alle Unterlagen für die Immatrikualtion online im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

  • Ich habe mich bei der Online-Bewerbung vertippt und den Fehler zu spät bemerkt. Was kann ich tun?

    Sie können dem Studierenden-Service-Center (ssc(at)uni-luebeck(dot)de) eine Mail schicken und auf den Fehler hinweisen und die korrekten Daten schreiben oder Sie bewerben sich erneut. Bei Mehrfachbewerbungen wird immer die aktuellste Bewerbung gewertet, die anderen werden gelöscht.

  • Ich finde im Online-Bewerbungsformular unter der Frage "Vorstudium" weder meine Hochschule noch meinen bisherigen Studiengang. Was mache ich?

    Sie wählen den Studiengang, der dem Ihrigen thematisch am nächsten kommt und/oder die Hochschule, die örtlich am nächsten liegt. Am Ende können die Daten dann spätestens bei der Einschreibung vom Studierenden Service Center korrigiert werden.

  • Welche Unterlagen müssen eingeschickt werden?

    Für Humanmedizin bitte direkt bei hochschulstart nachfragen.
    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden keine weiteren Unterlagen benötigt, außer man stellt einen Sonderantrag (z.B. bei Härtefall, Zweitstudienbewerbungen).
    Für zulassungsfreie Studiengänge wird mit der Bewerbung gleich eine Einschreibung vorgenommen, es sind alle Einschreibungsunterlagen online im Portal hochzuladen.
  • Wann bekommt man bei örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge Nachricht, ob man einen Platz bekommen hat?

    In der Regel bis Anfang August.

  • Wenn ich eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten habe, welche Unterlagen muss ich dann einreichen?

    Die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier:
    https://www.uni-luebeck.de/fileadmin/uzl_ssc/PDF-Dateien/Einschreibungsunterlagen/HINWBLATT_alle.pdf

  • Darf ich mich an Ihrer Universität für zwei Studiengänge bewerben?

    Wenn Sie sich über hochschulstart für Humanmedizin oder Psychologie beworben haben, dann haben Sie die Möglichkeit sich noch für einen weiteren Studiengang direkt an der Universität zu Lübeck zu bewerben.
    Sie können sich aber nicht für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge direkt an der Uni Lübeck bewerben.

  • Ich habe mich an der Uni Lübeck eingeschrieben und erhalte über ein Nachrückverfahren meinen Lieblingsstudienplatz an einer anderen Hochschule. Kann ich meine Einschreibung in Lübeck rückgängig machen?

    Ja, das können Sie, indem Sie uns einen Aufhebungsantrag zu senden. Sie erhalten dann auf Antrag den Semesterbeitrag vom Studentenwerk und vom ASTA zurück, nicht jedoch die Einschreibgebühr.

 

2. Auswahlverfahren Humanmedizin

Fragen zum Auswahlverfahren Humanmedizin an folgende Email studium.medizin(at)uni-luebeck(dot)de.

Antworten zu den häufigsten Fragen zum Auswahlverfahren Humanmedizin finden sie unter

www.uni-luebeck.de/studium/studiengaenge/humanmedizin/bewerben/adh-und-zeq.html

 

3. Masterbewerbungen