Im sechssemestrigen Bachelorstudium werden die theoretischen und praktischen Voraussetzungen für den Master-Studiengang Medieninformatik beziehungsweise für die berufliche Qualifikation geschaffen.
Direkt zum Start des Studiums werden die mathematischen Grundlagen vermittelt. In mehreren Informatik-Veranstaltungen werden im ersten bis vierten Semester die informationstechnischen Grundlagen vermittelt, insbesondere der Aufbau und die systematische Programmierung von Computersystemen. Aufbauend darauf stehen über den gesamten Studienverlauf in den Veranstaltungen der Medieninformatik die Interaktion zwischen Mensch und Computer sowie die Gestaltung interaktiver Computersysteme im Mittelpunkt. Parallel dazu wird in den Psychologie-Vorlesungen ein Verständnis für die Wirkungsweisen der Mensch-Computer-Interaktion geschaffen. Das erworbene Wissen wird in Projekten und Fallstudien praktisch angewendet und vertieft.
Einen Überblick über den Ablauf des Studiums gibt der Studienplan. Nähere Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden sich im Modulhandbuch. Die aktuell angebotenen Lehrveranstaltungen sind jedes Semester im UnivIS eingetragen.
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs können eine Berufstätigkeit als Medieninformatikerin bzw. Medieninformatiker ausüben und ein Masterstudium im Bereich der Medieninformatik aufnehmen. Sie verfügen dazu über Qualifikationen und Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen der Medieninformatik und der Informatik:
Über diese fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen hinaus können sie Folgendes:
Prof. Dr. Nicole Jochems Studiengangsleiterin Medieninformatik |
Prof. Dr. Thomas Franke Stellv. Studiengangsleiter Medieninformatik |
Torben Volkmann Studiengangskoordinator Medieninformatik |
Bezeichnung:
Bachelor-Studiengang Medieninformatik
Abschluss:
Bachelor of Science (B.Sc.)
Regelstudienzeit:
6 Semester
Anzahl ECTS-Punkte:
180
Studienbeginn:
Zum Wintersemester
Zulassungsbeschränkung:
Zulassungsfrei / Ohne Numerus Clausus
Studienanfänger:
ca. 100 pro Jahr
Studiengebühren:
keine
für die Ukraine