Stand 03/2023
Das Promotionsverfahren wird geregelt durch die Promotionsordnung (PromO) der Sektion Medizin der Universität zu Lübeck. Sie kann hier abgerufen werden.
ACHTUNG: Zwischen Abgabe der Dissertation im Prüfungsamt und Abschluss des Promotionsverfahrens (Urkundenverleihung!) liegen wegen festgesetzter Abläufe mindestens 20 Wochen. Diese Zeitspanne kann nicht unterschritten werden. Dies muss unbedingt bei Problemen mit auslaufenden Zeitverträgen berücksichtigt werden.
Mit dem/der Erstbetreuer/-in, der/die Mitglied der Sektion Medizin der Universität zu Lübeck sein muss (PromO § 4 Abs. 1 und 2), wird das Thema der Arbeit vereinbart und von ihm/ihr ggf. ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Das Verhältnis zwischen Erstbetreuung, Kobetreuung und Doktorand/-in beruht auf gegenseitiger freier Vereinbarung. Dem Zentralen Prüfungsamt ist schriftlich anzuzeigen, dass die Anfertigung einer Dissertation vereinbart wurde (siehe Anmeldung).
Gemäß § 43 Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein müssen sich Doktorandinnen und Doktoranden an der Hochschule einschreiben, an der sie ihre Promotion ablegen.
Bei Forschungsvorhaben am und mit Menschen (auch am Verstorbenen) und an entnommenen Körpermaterialien sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten ist vor Studienbeginn eine ethische und rechtliche Beurteilung und Beratung durch die Ethikkommission der Universität zu Lübeck obligatorisch. Die Ethikkommission stellt die dafür notwendigen Antragsunterlagen auf der Homepage der UzL zur Verfügung.
Bei Forschungsvorhaben am Tier ist die Genehmigung des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein einzuholen. Anträge sind über den örtlichen Tierschutzbeauftragten, Herrn Dr. Schmelting, den Leiter der Gemeinsamen Tierhaltung, zu stellen.
Hinweis: Abgeschlossene Dissertationen sind auf der Homepage der Zentralen Hochschulbibliothek einsehbar.
Die Dissertation muss die Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und zu klarer Darstellung ihrer Ergebnisse nachweisen und einen eigenen, neuen Beitrag zu einem wissenschaftlichen Gebiet liefern. Gemeinschaftsdissertationen sind ausgeschlossen. Entsteht eine Dissertation innerhalb einer Arbeitsgruppe, muss die eigenständige Leistung des Bewerbers/der Bewerberin klar abgrenzbar und erkennbar sein. Schon vor Aufnahme der Arbeit sollte die Problemstellung möglichst scharf umrissen sein.
Der Plan der Arbeit (Zeiteinteilung, Laborbenutzung, voraussichtliche Dauer, Umfang und Hilfsmittelbedarf der Untersuchungen, ggf. der Eintritt des Bewerbers/der Bewerberin in eine Arbeitsgruppe, die eine gemeinsame Publikation beabsichtigt) sollte von dem/der Doktorvater/-mutter und Doktoranden/Doktorandin gemeinsam so angelegt und vereinbart werden, dass die Arbeit zügig vorangehen kann. Ein Zeitraum von maximal 3 Jahren soll nicht überschritten werden.
Für empirische und experimentelle Arbeiten sollte in der Planungsphase einer Dissertation ein Untersuchungsplan erstellt werden. Dieser enthält eine Einleitung und Fragestellung (evtl. Hypothesen), eine Beschreibung der Methodik (einschl. Fallzahlschätzung und angestrebte statistische Auswertung) und ein Literaturverzeichnis. Wertvolle Hinweise auf Inhalte des Versuchsplans finden sich auf der Homepage der Ethikkommission der Universität zu Lübeck unter dem Unterpunkt „Fragen und Antworten: Was sollte in einem Studienprotokoll stehen?".
Es ist sehr zu empfehlen, sich vor Konzeption des Untersuchungsplans mit grundlegendem methodischem Wissen zur Versuchsplanung vertraut zu machen. Manche Fehler sind nach der Datenerhebung nicht mehr korrigierbar!
Sollte sich beim Literaturstudium herausstellen, dass die geplante Arbeit nicht durchführbar oder das Thema schon bearbeitet worden ist, oder dass keine Aussicht besteht, auf die geplante Weise etwas wissenschaftlich Brauchbares zu erarbeiten, sollte der Doktorand/die Doktorandin das Thema an den/die Doktorvater/-mutter zurückgeben oder eine Änderung des Untersuchungsplanes oder Themas vorschlagen.
Wir empfehlen den Doktorandinnen/Doktoranden vor Annahme eines Themas mit dem Betreuer/der Betreuerin Punkte wie die folgenden zu besprechen:
Eine zu lange Verzögerung zwischen Datenerhebung und Einreichen der Arbeit führt zu einer Herabsetzung der Bewertung, wenn die Aktualität der Daten dadurch gelitten hat.
Der Titel der Dissertation ist so zu fassen, dass er möglichst genau dem Thema und Inhalt der Arbeit entspricht. Er ist außerdem so zu formulieren, dass auch der/die dem Fach ferner Stehende zu erkennen vermag, worum es sich handelt. Abkürzungen und Handelsnamen im Titel sind zu vermeiden. Der Titel sollte eine Länge von maximal 3 Zeilen nicht überschreiten.
Die Arbeit muss klar erkennbar gegliedert sein, z.B. in folgende Hauptabschnitte: Das Inhaltsverzeichnis, gefolgt ggf. von einem Abkürzungsverzeichnis, sollte der Einleitung vorangestellt sein.
1. Einleitung und Fragestellung
2. Material und Methoden
3. Ergebnisse
4. Diskussion
5. Zusammenfassung
6. Literaturverzeichnis
7. Anhänge
8. Danksagungen
9. Lebenslauf
Diese einzelnen Abschnitte müssen durch ins Auge springende Überschriften als solche erkennbar sein und jeweils auf einer neuen Seite beginnen. Die Gliederung der Arbeit muss im Inhaltsverzeichnis und in den Überschriften der Kapitel und Abschnitte übereinstimmen. Der/die Leser/in muss bestimmte Teile der Arbeit leicht auffinden können, ohne erst viele Seiten Text zu lesen. Das Inhaltsverzeichnis muss Seitenangaben enthalten, die Seiten der Arbeit müssen nummeriert sein. Dissertationen sollten so kurz wie möglich und so ausführlich wie nötig sein. Leitender Gesichtspunkt der Darstellung sollte sein: Auch der/die dem engeren Fachgebiet ferner Stehende muss der Arbeit klar entnehmen können, auf welchen theoretischen und methodischen Gedankengängen sie beruht und nach welchen Grundsätzen ihre Ergebnisse gewonnen wurden. Mit dem engeren Fachgebiet Vertraute sollten darüber hinaus aufgrund der Angaben des Doktoranden/ der Doktorandin (z.B. Literaturangaben und Methodik) nachprüfen können, wie genau und wie vollständig der Doktorand/ die Doktorandin das Thema erfasst hat.
Einleitend sind Ausgangspunkte (z.B. vorangehende Arbeiten der gleichen Arbeitsgruppe oder -richtung), der Stand der Forschung (mit Angabe aktueller Literatur) und Fragestellung der Arbeit so darzustellen, dass auch der/die dem Thema ferner Stehende sieht, wohin die Arbeit gehört und was sie bezweckt. Am Ende der Einleitung muss eine klare Fragestellung formuliert werden.
Bereits publizierte oder bekannte Methoden sollen nicht geschildert werden. Man gebe nur das Prinzip an und verweise auf die entsprechende Literatur. Andererseits sollen neue oder weiterentwickelte Methoden, ebenso das Vorgehen des Doktoranden/der Doktorandin bei der Gewinnung und bei der Auswertung der eigenen Ergebnisse so genau beschrieben werden, dass jeder Fachmann/ jede Fachfrau durch diese Beschreibung in den Stand gesetzt wird, die Untersuchungen zu wiederholen und ihre Ergebnisse nachzuprüfen (Reproduzierbarkeit). In den Abschnitt Material und Methode gehört auch die Feststellung, dass ggf. Stellungnahmen nach dem geltenden Tierschutzgesetz bzw. der Ethikkommission eingeholt wurden.
Es muss erkennbar sein, wie weit die eigene Leistung des Doktoranden/der Doktorandin reicht, weil nach dieser Leistung die Arbeit bewertet wird. Auf fremde Hilfe bei Planung, Statistik und Datenhebung usw. ist daher hinzuweisen.
Der Absatz „Auswertung" beendet in der Regel den Methodikteil. Er enthält auch die verwendete Statistik. Die Verwendung von Zahlen (Häufigkeiten, quantitativen Werten, z.B. Messwerten usw.) führt zwangsläufig zur Statistik. Ggf. wird empfohlen, dass sich der Doktorand/die Doktorandin bei der Planung der Versuchs-, Beobachtungs- oder Erhebungsreihe und deren statistischer Auswertung sachkundige Beratung bei einer entsprechenden Einrichtung der Sektion einholt. Die Versuchs- und Erhebungsplanung muss (unter „Material und Methodik") rekonstruierbar beschrieben werden. Nur so können Außenstehende beurteilen, ob die Ergebnisse verallgemeinerungsfähig sind, wo u.U. systematische Störfaktoren liegen und - falls die Ergebnisse mit denen anderer Forscher/innen verglichen werden sollten - ob sie miteinander vergleichbar sind (z.B. hinsichtlich Beobachtungs- und Definitionsgleichheit, Strukturgleichheit und Repräsentationsgleichheit der Kollektive). Die Begründung der statistischen Methoden und deren Auswahl muss im Material-und-Methoden-Teil beschrieben werden. Die Quelle und der Umfang einer etwaigen statistischen Beratung sollte angegeben werden.
sind je für sich fortlaufend zu nummerieren und mit einer Legende zu versehen. Die Legende sollte alle Informationen enthalten, die für das Verständnis der Abbildung/Tabelle notwendig sind (z.B. statistische Kennwerte, Signifikanzsymbole). Der/die Leser/-in muss sofort sehen können, worum es sich handelt und was er/sie aus der Abbildung entnehmen soll, ohne im Text nachlesen zu müssen. Abbildungs- und Tabellenhinweise im Text haben die betr. Abbildungs- oder Tabellennummer zu nennen. Was schon in Legenden steht, braucht nicht im Text wiederholt zu werden. Ein Hinweis im Text auf die entsprechende Legende genügt. Bei Mikrophotogrammen und dergleichen ist der Abbildungsmaßstab anzugeben, wenn er nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Sind Abbildungen oder Tabellen aus anderen Arbeiten entnommen, so ist die Quelle in der Legende zu nennen (z.B. „umgezeichnet nach ...", oder „aus MÜLLER, 1990, Abb.3"). Hierbei ist das Urheberrecht zu beachten. Abkürzungen, Zeichen, Buchstaben usw. in Abbildungen müssen in der Legende erläutert sein, oder die Legenden müssen (mit Seitenzahl) auf die Textstellen verweisen, in denen die nötigen Erläuterungen zu finden sind. Es ist überflüssig, Ergebnisse, die in Tabellen zusammengefasst sind, nochmals graphisch zu dokumentieren. Falls die Urdaten nicht in die Arbeit aufgenommen werden können, sollten Fundhinweise gegeben werden, so dass erneute Auswertungen möglich sind. Bei der Verwendung von Maßeinheiten sind die international gültigen, z.B. SI-Einheiten, allein zulässig.
Textabschnitte, die aus anderen Veröffentlichungen wörtlich oder sinnhaft übernommen wurden, sind als solche eindeutig zu kennzeichnen. Dies ist notwendig um sich nicht dem Vorwurf eines Plagiats ausgesetzt zu sehen. Autoren/Autorinnen können im Text nach zwei unterschiedlichen Prinzipien zitiert werden
a.) Bei Namensnennung verfährt man, je nachdem ob es sich um eine/n Autorin/en oder mehrere handelt, wie folgt
1. Ein Autor/eine Autorin (Müller, 1980)
2. mehrere Autoren/Autorinnen (Müller und Klein, 1980),
(Müller, Schmidt und Klein, 1980)
3. mehr als 2 Autoren (Müller et al., 1980)
Auch wenn es sich um ausländische Publikationen handelt, soll immer „und" geschrieben werden. Werden für eine Literaturstelle mehrere Verfasser/innen von Aufsätzen genannt, so richtet sich die Reihung nach dem Erscheinungsjahr (Freitag, 1978; Baum und Müller, 1980) oder nach dem Alphabet (Baum und Müller, 1980; Freitag, 1978).
Hat ein/e Autor/in mehrere Arbeiten in einem Jahr veröffentlicht, werden kleine Buchstaben hinter die Jahreszahl, entsprechend im Literaturverzeichnis) gesetzt. Jede Arbeit muss vom Text her im Literaturverzeichnis eindeutig bestimmt sein. Im Text wird ohne Anfangsbuchstaben des Vornamens zitiert.
b.) Es kann auch die Nummer der Literaturstelle aus dem Literaturverzeichnis in Klammern an die entsprechende Stelle im Text eingefügt werden. Bei mehreren Literaturstellen folgt die Reihe mit zunehmender Größe der Zahl. Die einzelnen Zahlen werden aufsteigend durch Kommata getrennt, z.B. (5, 19, 137).
Man muss sich aber für eine Zitierweise entscheiden und diese konsequent beibehalten.
Die Zusammenfassung soll nicht nur die Ergebnisse der Arbeit enthalten, sondern ein Abriss der gesamten Arbeit sein in der Reihenfolge: Fragestellung - Material und Methoden – Ergebnisse – und Diskussion. Der/die Leser/in muss auch dann eine Vorstellung von Entwurf, Grundlage und Gang der gesamten Arbeit gewinnen, wenn er/sie nur die Zusammenfassung liest. Dennoch sollte die Zusammenfassung nur den Umfang einer Seite haben. Abkürzungen sind zu vermeiden.
Besonders aufschlussreich für die Gewissenhaftigkeit des Doktoranden bzw. der Doktorandin ist das Literaturverzeichnis. Es muss alle Autorinnen und Autoren enthalten, die im Text vorkommen und soll keine Nennungen enthalten, die im Text nicht vorkommen. Jede im Literaturverzeichnis genannte Quelle muss bibliographisch so beschrieben sein, dass Interessierte das Original sofort auffinden können.
Bei den bibliographischen Angaben ist zu unterscheiden zwischen
a) den Originalarbeiten bzw. deren Referate aus Zeitschriften
b) Literaturstellen aus Büchern (Monographien, Handbücher, Lehrbücher)
c) Internet-Zitate
Man muss sich für eine Zitierweise entscheiden und diese konsequent beibehalten.
Die Angaben zu a.) müssen enthalten:
In Fachzeitschriften werden diese Angaben nicht immer gleich angeordnet. In der Dissertationsschrift ist eine einheitliche Reihung notwendig.
z.B.:
Ferrans JV, Hibbs RG, Burda CD: The heart in fabry’s disease. A histochemical and electron microscopic study. Am J Cardiol 24, 25-110 (1969)
oder
Ferrans JV, Hibbs RG, Burda CD (1969) The heart in fabry’s disease. A histochemical and electron microscopic study. Am J Cardiol 24, 25-110
oder
Ferrans JV, Hibbs RG, Burda CD: The heart in fabry’s disease. A histochemical and electron microscopic study. Am J Cardiol 24: 25-110; 1969
Die Angaben zu b.) müssen enthalten:
z.B.
Gross R: Thromboembolische Erkrankungen der Lunge. In: Maegeli Th, Matis P, Gross R, Runge H, Sachs HW (Hrsg.): Die thromboembolischen Erkrankungen. 2. Aufl., 511-522, Schattauer, Stuttgart, 1960
oder
Gross R (1960) Thromboembolische Erkrankungen der Lunge. In: Maegeli Th, Matis P, Gross R, Runge H, Sachs HW (Hrsg.): Die thromboembolischen Erkrankungen. 2. Aufl., 511-522, Schattauer, Stuttgart
Dissertations- und Habilitationsschriften können in der folgenden Form zitiert werden:
Verfasser/-in und Titel der Arbeit in üblicher Form. Es folgt
Med. Diss. Bonn, 2004
Med. Habil. Schr. Bonn, 2004
Die Angaben zu c) müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Werden im Text Literatur- oder Dokumentenverweise aus dem Internet angegeben, sind diese im Literaturverzeichnis anzuführen. Wegen der Fluktuation von Dokumenten im weltweiten Netz sollte die Angabe im Literaturverzeichnis das Datum beinhalten, an dem das Dokument zum letzten Mal mit dem im Text angegebenen Inhalt gesichtet wurde.
z.B.: http://www.schmerzpsychotherapie.net (Tag des Zugriffs: 11.01.2007)
Die vorgeschlagene Form für Zitate und Literaturverzeichnis ist nicht als Dogma aufzufassen. Insofern sind kleine Abweichungen, z.B. bei der Interpunktion und der Stellung der Jahreszahl statthaft. Wichtig ist, dass einheitlich und durchgängig verfahren wird und nicht einmal nach dem einen, einmal nach dem anderen Schema im Literaturverzeichnis gearbeitet wird. Unabdingbar sind die Abkürzungen der Zeitschrift nach „Index Medicus" bzw. nach der Zeitschrift selbst. Phantasieabkürzungen werden nicht akzeptiert. Findet sich eine Zeitschrift nicht im Index Medicus, so sollte eine Abkürzung entsprechend den Abkürzungsprinzipien des Index Medicus gefunden werden.
Im Anhang sollten alle Informationen stehen, die hinsichtlich ihres Umfangs den Textfluss behindern (z.B. Votum der Ethikkommission, Fragebogenbeispiele Umfangreiche Tabellen, Kasuistiken, Schilderung von Techniken oder Vorschriften).
Üblicherweise dankt der Doktorand/die Doktorandin auf dem vorletzten Blatt der Arbeit z.B. dem/der Klinik- oder Institutsdirektor/-in für den Arbeitsplatz, für das Überlassen des Materials, und vor allem dem/der Doktorvater/-mutter für das Thema und für seine/ihre Ratschläge. In den Danksagungen sollen auch die Personen, Arbeitsgemeinschaften, Labore und Institute erwähnt werden, von deren Hilfe und Beratung der Doktorand/die Doktorandin bei der Abfassung der Arbeit Unterstützung erfahren hat.
Die letzte Seite der Arbeit enthält einen tabellarischen Lebenslauf. Der Lebenslauf soll insbesondere Aufschluss über Bildung und Studiengang geben und mit einem Lichtbild versehen werden. Für den Leser einer Dissertation ist es von Interesse, wer der Verfasser ist. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, wie dessen beruflicher Werdegang ist und auf welche Kenntnisse und Erfahrungen der Verfasser zurückgreifen kann. Ebenfalls sollte vermerkt werden, in welchem Zeitraum die Dissertation (die experimentellen Untersuchungen) angefertigt wurde. Eventuelle Unterbrechungen beim Verfassen der Arbeit sollen vermerkt und begründet werden. Weniger relevant sind dahingegen personenbezogene Daten wie genaues Geburtsdatum oder Schulbildung. Gänzlich irrelevant sind Angaben über die Adresse oder den Personenstand. Ein rechtliches Interesse der Leser besteht an der Veröffentlichung von Eckdaten über die bisherige medizinische Ausbildung des Verfassers, da diese einen Kontext darstellen, der für die Einschätzung der Dissertation und ihren wissenschaftlichen Wert von Bedeutung sein kann.
Folgende Inhaltsbestimmung des beizufügenden Lebenslaufs wäre vorstellbar:
1) Persönliche Daten: Name, Alter
2) Hochschulstudium: Verlauf, Schwerpunkte, Wissenschaftliche Mitarbeit etc.
3) Beruflicher Werdegang: Sofern bereits vorhanden
4) Zeitraum der Dissertation
5) Publikationen
Der Doktorand/die Doktorandin sollte bedenken, dass der Lebenslauf bei Publikation der Dissertation mit veröffentlicht wird.
Die Promotionsordnung lässt auf Antrag unter bestimmten Bedingungen die Abfassung einer kumulativen Dissertation zu (siehe § 11 der Promotionsordnung). Wenn Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie folgende Schritte einhalten:
In einem ersten Schritt beantragen Sie formlos die Zulassung zur Kumulativen Dissertation. Legen Sie dazu das Thema der Dissertation fest und benennen Sie die Publikationen, die die Grundlage der Arbeit sein sollen. In einem Text, der zwei bis drei Seiten nicht überschreiten sollte, beschreiben Sie bitte das übergeordnete Dissertationsthema und welche Aspekte die einzelnen Publikationen zu dem Thema beitragen.
Auf dieser Grundlage beschließt die Promotionskommission über die Zulassung zur kumulativen Dissertation.
Weitere Hinweise zur Gestaltung der kumulativen Dissertationsschrift finden Sie unter dem Menupunkt "Kumulative Dissertaton".
Nehmen Sie bei Fragen hierzu Kontakt mit der Promotionskommission auf (Prof. Klotz: Tel.: 40716)
Referenten/innen, Korreferenten/innen und die Promotionskommission bewerten auch den Stil und die Lesbarkeit einer Dissertation. Deshalb sollten die Promovenden/innen sich bemühen, klar und orthographisch fehlerfrei zu schreiben. Die Leser/innen sind zwar gebildete Mitglieder der Universität, aber nicht immer mit den Einzelheiten des Themas oder des zu behandelnden Sondergebietes vertraut. Der/die Promovend/in und ggf. sein/e Doktorvater/-mutter sind nicht nur für den Inhalt der Dissertation, sondern auch für ihren Stil und ihre Form verantwortlich. Dissertationen sind öffentlich zugängliche wissenschaftliche Originalien und historische Dokumente. Sie zeigen noch nach Jahrzehnten den wissenschaftlichen Rang einer Sektion an. Dissertationen, die nicht den formalen Anforderungen genügen, werden dem Doktoranden/der Doktorandin zur Änderung zurückgegeben.
Die Exemplare müssen das Format DIN A4 haben. Alle Teile der Dissertation müssen darin zu je einem einzigen, in sich zusammenhängenden Band verbunden sein. Ringbindungen haben sich als ungünstig erwiesen.
Die Arbeit muss übersichtlich gegliedert sein. Durch Einrücken und Änderung des Zeilenabstandes, der jedoch nur in Ausnahmefällen weniger als 1,5 Zeilen betragen sollte, können wichtige Daten von zweitrangigen abgesetzt werden. Schriftgröße und –typus sind nicht vorgegeben, sollten aber durchaus ein konventionelles Maß haben (z.B. Arial 12). Stets sollten ein freier Rand von 3 cm Breite links (Heftungsrand) und 2,5 cm Breite rechts und die Abstände von Ober- und Unterkante der Seite gleich bleiben.
Zusätzliche, den Textfluss hemmende Informationen, z.B. Tabellen, Literaturkasuistiken, können als „Anhang" zusammengefasst werden.
Der Umfang der Arbeit sollte einschließlich Literaturverzeichnis 80 Seiten nicht überschreiten. (Viele gelungene empirische oder experimentelle Arbeiten weisen in etwa folgende Verteilung auf: Einleitung und Fragestellung: 10 Seiten, Material und Methoden: 15 Seiten, Ergebnisse: 15 Seiten, Diskussion: 15 Seiten)
Die Titelblätter sind nach Anlage 1 in Spezialfällen nach Anlage 2 anzufertigen.
Der Titel sollte möglichst auf dem Außendeckel gedruckt werden.
Das zweite Blatt hat lediglich folgenden Text zu tragen:
1. Berichterstatter/Berichterstatterin: (Name des/der Doktorvaters/-mutter einsetzen)
Kobetreuer/Kobetreuerin: (Name einsetzen)
2. Berichterstatter/Berichterstatterin: …………………………
Tag der mündlichen Prüfung: …………………………
Zum Druck genehmigt. Lübeck, den …………………………
Promotionskommission der Sektion Medizin
1. Formale Kriterien:
2. Relevanz und Aktualität der Fragestellung
3. Durchführung der Arbeit
4. Intellektuelle Verarbeitung der Daten
5. Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse
Hier finden Sie kommentierte Beispiele für die Gestaltung des Deckblatts.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist unter Angabe des angestrebten Grades zu richten an den Vorsitzenden der Promotionskommission der Sektion Medizin (Prof. Dr. med. K.-F. Klotz).
Die Erklärungen sollten in einem Schreiben zusammengefasst werden, eine Vorlage finden Sie hier. Der Wortlaut der Erklärungen darf bis auf die Platzhalter nicht verändert werden.
Beizufügende Unterlagen:
1. 3 Exemplare der Dissertation, die in der Regel in deutscher Sprache abgefasst und im Format DIN A4 gebunden sind, sowie eine geeignete elektronische Fassung des Dissertationstextes.
Die elektronische Version der Dissertation kann an folgende Adresse gemailt werden:
ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de
2. die schriftliche Zustimmung zur Verwendung einer Antiplagiatssoftware oder eine anonymisierte Version der Dissertation in elektronischer Form
3. eine Aufstellung der aus der Dissertation resultierenden Publikation, Vorträge, Poster, Patente u. a. unter Beifügung von jeweils 6 Fotokopien (bzw. vorerst 3, siehe oben)
4. ein Lebenslauf, der insbesondere über Bildung und Studiengang Aufschluss gibt und mit einem Lichtbild (Passbild-auch eingescannt) zu versehen ist (eingebunden in die Dissertation),
5. ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „0" nicht älter als 1 Jahr
(Das Führungszeugnis bekommen Sie beim Ordnungsamt. Bitte geben Sie dort an, dass das Führungszeugnis für eine Promotion gebraucht wird. Als Adresse ist das Zentrale Prüfungsamt der Universität anzugeben. Dieses Führungszeugnis wird direkt vom Ordnungsamt an das Zentrale Prüfungsamt gesandt. Es muss dort nicht vorher angekündigt werden.)
6. ein ToR (Transcript of Records) über die innerhalb des strukturierten Weiterbildungsprogramms für Promovierende erbrachten curricularen Leistungen (ausgestellt durch das CDSL)
7. das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des zur Promotion berechtigenden Studiums mit Notenangabe
8. die Angabe, unter wessen Betreuung und in welchem Institut oder in welcher Klinik die Dissertation angefertigt wurde
9. eine Erklärung an Eides statt, dass die Dissertation ohne fremde Hilfe angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit genannten personellen, technischen und sachlichen Hilfen oder Hilfsmittel benutzt wurden
10. in den Fällen, in denen die Dissertation unter Verwendung von Krankengeschichten oder Patientenbefunden angefertigt worden ist, eine schriftliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass die zuständige ärztliche oder wissenschaftliche Leiterin oder der zuständige ärztliche oder wissenschaftliche Leiter damit einverstanden ist, dass die Abhandlung als Dissertation eingereicht wird, soweit die Arbeit nicht von ihr oder ihm selbst betreut wird,
11. soweit Forschungsvorhaben am Menschen durchgeführt wurden: eine Erklärung über die der Betreuerin oder dem Betreuer von einer Ethikkommission genehmigten Untersuchungen unter Angabe des Aktenzeichens und des Datums der Genehmigungsschreiben im Anhang der Arbeit,
12. soweit Tierversuche durchgeführt wurden: eine Erklärung über die der Betreuerin oder dem Betreuer von dem zuständigen Ministerium oder Amt genehmigten Tierversuche unter Angabe des Aktenzeichens und des Datums des Genehmigungsschreibens im Anhang der Arbeit,
13. die Versicherung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er nicht vorher oder gleichzeitig andernorts einen Zulassungsantrag gestellt oder die Dissertation vorgelegt hat,
14. eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg die Bewerberin oder der Bewerber sich bereits einem anderen Promotionsverfahren unterzogen hat,
15. die Angabe der Matrikel-Nr. sowie Anschrift, Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse
16. eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, ob er oder sie der Zulassung von Zuhörerinnen oder Zuhörern bei der mündlichen Prüfung widerspricht.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an folgende Anschrift:
Universität zu Lübeck
Zentrales Prüfungsamt / Haus 2
Promotionsverfahren Sektion Medizin
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
oder Sie werfen sie in den Briefkasten vor Haus 2(SSC). Der Kasten wird mehrmals täglich geleert.
für die Ukraine