Mit der Aufnahme des Promotionsprojektes muss dieses beim Zentralen Prüfungsamt angemeldet werden.
Dazu reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevordruck bitte per Post oder E-Mail an ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de ein. Gemäß § 4 Absatz 3 der Promotionsordnung wird die Betreuungskonstellation von der Promotionskommission bestätigt oder abgelehnt.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie über die gesamte Dauer des Promotionsverfahrens (mindestens bis zum Rigorosum) als Promotionsstudent*in eingeschrieben sein müssen. Das Erfordernis der Einschreibung als Promotionsstudent*in entfällt nur, wenn Sie im gleichen Semester das Medizinstudium und das Promotionsverfahren abschließen. Formulare und Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Universität zu Lübeck
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23562 Lübeck
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Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein (UKSH)
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