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Promotion in der Medizin

Promotion in der Medizin

Informationen für bis zum 31.03.2021 angemeldete Promotionsvorhaben (ÜBERGANGSREGELUNG)

Ablauf des Promotionsverfahrens nach neuer ÜBERGANGSREGELUNG

Die Promotionsordnung in ihrer Fassung vom 22. Dezember 2020 sah vor, dass alle Promotionsvorhaben, die sich noch nicht im ordentlichen Promotionsverfahren befanden, nach den neuen Regeln durchgeführt werden sollten. Im Rahmen der Auskünfte wurde vermittelt, dass es weitergehende Übergangsregeln geben sollte. Das Präsidium hat daraufhin am 26.07.2021 beschlossen, konkrete Übergangsregeln zu erlassen, die den Fortschritt von Promotionsvorhaben berücksichtigen.

Für alle Promovierenden, die ihr Promotionsvorhaben vor dem 01.04.2021 angemeldet haben und die Zulassung zum Promotionsverfahren nach dem 31.12.2021 beantragen (NEUE FRIST!) sind folgende Punkte zu beachten:

 
1. Ko-Betreuer*in oder Amts-Ko-Betreuung wählen

  • Suche nach einer/einem Ko-Betreuer*in
    Erst- und Ko-Betreuung sollen aus unterschiedlichen Instituten/Kliniken stammen. Die/der Ko-Betreuer*in muss nicht immer habilitiert sein (siehe dazu siehe §4 der Promotionsordnung Medizin). Die Ko-Betreuerin oder der Ko-Betreuer sind dem zentralen Prüfungsamt per Mail an ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de zu melden. Die Wahl der Ko-Betreuerin oder des Ko-Betreuers wird von der Promotionskommission nach Eingang schriftlich bestätigt oder abgelehnt.
  • Alternativ kann eine Amts-Ko-Betreuung durch die/den Vorsitzende*n der Promotionskommission in Anspruch genommen werden. Erfolgt die Ko-Betreuung durch die/den Amts-Ko-Betreuer*in, muss diese nicht an den Betreuungsgesprächen teilnehmen. Die Inanspruchnahme der Amts-Ko-Betreuung ist dem zentralen Prüfungsamt per Mail an ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de mitzuteilen.


2. Immatrikulation als Promovierende*r

Alle Promovierenden müssen sich als Promotionsstudierende an der Universität zu Lübeck immatrikulieren, es sei denn, sie sind bereits anderweitig immatrikuliert (z.B. Studium an der UzL oder an einer anderen Universität und gleichzeitig Promotion an der UzL). In diesem Fall muss die Immatrikulation als Promotionsstudierende sobald als möglich erfolgen (z.B. nach Abschluss Studium). Diese Immatrikulation muss so lange verlängert werden, bis das Dissertationsverfahren durch das Bestehen der mündlichen Prüfung abgeschlossen ist. Die Immatrikulation erfolgt im Studierenden-Service-Center.
Für die Immatrikulation als Promovierende*r fallen keine Kosten an, wenn Sie bereits als Student*in an der UzL immatrikuliert waren. Andernfalls wird eine einmalige, geringe Verwaltungsgebühr fällig.


3.
Registrierung am CDSL

Die Registrierung erfolgt online hier.

Die Registrierung beim CDSL ist NICHT die Immatrikulation und auch NICHT die Anmeldung des Promotionsvorhabens.


4.
Abschluss der Betreuungsvereinbarung

Die unterschriebene Betreuungsvereinbarung ist bis zum 30.09.2021 beim CDSL einzureichen. Dies kann entweder postalisch oder per Mail an cdsl.service(at)uni-luebeck(dot)de erfolgen. Alle beteiligten Personen erhalten eine Kopie der abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung. Vorlage für die Betreuungsvereinbarung.

(Anleitung zum Ausfüllen der  Betreuungsvereinbarung vom Doktorandenrat. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie  im Moodle PhD-Forum des Doktorandenrates.)


5. Erstellung eines Exposés zum Promotionsvorhaben/Zusammenfassung der Promotion

Bei Dissertationsschriften, bei denen die Zusammenfassung bereits geschrieben wurde, kann diese das Exposé ersetzen und eingereicht werden.
Bei laufenden Promotionsvorhaben ist von der/dem Promovierenden ein Exposé zu erstellen, welche die wesentlichen Inhalte, Vorarbeiten und Ziele der Promotionsarbeit darstellt (ca. 300 Wörter) und eine Checkliste enthält. Eine Vorlage dafür finden Sie hier. Folgende Punkte sollen in dem Exposé adressiert werden:

  • Vorarbeiten
  • Zielsetzung
  • Konkrete Fragestellung(en)
  • Vorgehensweise | Methoden
  • Literatur

Dieses Exposé soll zum ersten strukturierten Betreuungsgespräch erstellt werden. Es wird im ersten Betreuungsgespräch mit dem Betreuungsteam/der/dem Betreuer*in abgestimmt und ist von allen Beteiligten unterschrieben beim CDSL einzureichen. Dies kann entweder postalisch oder per Mail an cdsl.service(at)uni-luebeck(dot)de erfolgen (Curriculum-Bestandteil).


6. Strukturierte Betreuungsgespräche

Im Verlauf der Promotion sollen Betreuer*in, Promovierende*r und Ko-Betreuer*in mindestens halbjährlich strukturierte Betreuungsgespräche durchführen (Curriculum-Bestandteil). Erfolgt die Ko-Betreuung durch eine Amts-Ko-Betreuung, muss diese nicht an den Betreuungssgesprächen teilnehmen.

  • Die Inhalte dieser Betreuungsgespräche (z.B. Fortschritt des Promotionsvorhabens, weitere Ziele, Planung) sind durch die/den Promovierenden in einem Protokoll (Vorlage) zu dokumentieren.
  • Die Protokolle verbleiben vorerst bei der/dem Promovierenden und werden am Ende der Promotion von allen Beteiligten unterschrieben und im CDSL zur Dokumentation im Transcript of Records (ToR) eingereicht.
  • Die Durchführung der Gespräche wird zeitnah mittels eines Onlineformulars durch die/den Promovierenden an das CDSL zurückgemeldet. Sollte das Betreuungsgespräch nicht stattfinden können, erfolgt ebenfalls eine Meldung unter Angabe triftiger Gründe (z.B. Schwangerschaft/Elternzeit, Auslandsfamulatur, Urlaubssemester etc.).


7. Erwerb von 3 Kreditpunkten

Für den Erwerb von 3 Kreditpunkten (KP) müssen folgende Bestandteile eingereicht / nachgewiesen werden:

  • Das Exposé/die Zusammenfassung der Dissertationsschrift (0,5 KP)
  • Halbjährliche, strukturierte Betreuungssgespräche (1 KP)
  • Ein Kurs zur „Guten wissenschaftlichen Praxis“ (GwP; 0,5 KP).
    Auch externe Veranstaltungen können angerechnet werden. Hierbei ist der zeitliche Umfang und der Inhalt entscheidend.
    Sollte es bei einer Veranstaltung keine Teilnahmebescheinigung geben, können Sie diese Vorlage für die Bescheinigung verwenden.

Weitere Leistungen im Umfang von 1 KP sind erforderlich. Wählen Sie dazu bitte aus den „individuellen Bestandteilen“ (näheres dazu in der Tabelle weiter unten auf dieser Seite).

 
8. Bestätigung des CDSL über die erbrachten curricularen Leistungen

Am Ende des Promotionsprojektes erhält die/der Promovierende vom CDSL ein Transcript of Records (ToR) über die erbrachten curricularen Leistungen. Dafür müssen die Nachweise über die erbrachten Leistungen beim CDSL eingereicht werden.
Dazu gehören:

  • Exposé
  • Protokoll über die strukturierten Betreuungsgespräche
  • Teilnahmebescheinigung für einen GwP-Kurs
  • Weitere Leistungen können zusätzlich angerechnet werden (z.B. Promotions- oder Doktoranden-Kolleg, DOI einer Publikation, Teilnahmebescheinigung z.B. für Colloquien, Workshops, Konferenzen). Bitte siehe Tabelle unten.

Dies kann entweder postalisch oder per Mail an cdsl.service(at)uni-luebeck(dot)de erfolgen.


9. Sonstiges

Abbruch von Promotionen

Wenn eine Promotion von Seiten der/des Promovierenden abgebrochen bzw. von der/dem Betreuer*in beendet wird, bevor es zum Abschluss des Promotionsvorhabens gekommen ist, hat eine Rückmeldung an das CDSL zu erfolgen (siehe Betreuungsvereinbarung).
Die bis dahin erbrachten Leistungen des/der Promovierenden können bei Aufnahme eines neuen Promotionsprojektes angerechnet werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen
K o n t a k t e :


 

 

Curriculum ÜBERGANGSREGELUNG für die strukturierte Promotion in der Sektion Medizin

 Zu den Inhalten der curricularen Bestandteile und zur Anwendung der Kreditpunkte (KP) gelten ergänzend die Hinweise des
Merkblatts zum Curriculum der strukturierten Promotion in der Medizin.

 

KP

Anmerkungen

Verpflichtende Bestandteile:

[2 KP]

2

 

Projektexposé / Zusammenfassung

0,5

 

Progress Reports/ Strukturierte Betreuungsgespräche (halbjährlich)

1

einmalig 1 KP

Gute wissenschaftliche Praxis

0,5*

 

Individuelle Bestandteile:

[mind. 1 KP]

1

 

ProWiSP I

1

 

Institutsseminar, Promotionsseminar, Journal Club mit eigenem Vortrag (z.B. 10 x 90 min/5 x 90 min)

1/0,5

max. 2 KP

Aktive Retreat-Teilnahme

0,5*

max. 2 KP

Fachspezifischer Workshop

0,5*

z.B. Biostatistik, Tierschutzkurs etc.

Überfachliche Weiterbildung/Soft Skill Workshop

0,5*

z.B. wiss. Schreiben, Zeitmanagement, Projektmanagement, Kommunikationstraining, max. 2 KP

Ethik in der Wissenschaft oder Wissenschaftstheorie

0,5*

 

Vorlesung/Modul mit Prüfung

1 ECTS = 1 KP

 

Publikation als Erstautor*in

2

 

Publikation als Koautor*in

0,5

 

Aktive Konferenz-Teilnahme

(aktiv= mit eigenem Beitrag - Poster oder Vortrag)

1

max. 2 KP

Organisation Konferenz/Symposium

2

 

* Setzt sich aus einer Anwesenheitszeit von 7,5 h und einem Selbststudium/einer Vorbereitungszeit im Umfang von 7,5 h zusammen.

 


 

Informationen für ab dem 01.04.2021 angemeldete Promotionsvorhaben (NEU: Strukturierte Promotion)