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Die Finanzierungsmöglichkeiten einer Promotion fallen ganz unterschiedlich aus. Viele Promovierende finanzieren sich über eine Beschäftigung an der Universität oder über ein Stipendium.

 

Finanzierung über eine Stelle

Promovierende können an der Universität zu Lübeck angestellt werden. Zumeist wird ein befristetes Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in abgeschlossen und es werden Ansprüche in der Sozialversicherung erworben. In einem solchen Fall greifen die Befristungsregelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), d.h. dass wis­sen­schaft­liche Mitarbeitende zum Zweck ihrer Promotion für max. 6 Jahre an der Uni­ver­si­tät beschäftigt werden können. Unter bestimmten Voraus­setz­ungen kann sich dieser Zeitraum verlängern, zum Beispiel für Eltern von Kindern unter 18 Jahren oder Men­schen mit Be­hin­derung oder chronischer Erkrankung.

 

Promotionsstipendium

Das Promotions­stipendium sichert Promovierenden ihren Lebensunterhalt und bietet die Möglichkeit der unabhängigen Forschung.  

Eine Vielzahl von Organisationen und Stiftungen fördert Promovierende finanziell und ideell.

Ein Stipendium ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Promovierende müssen sich selbst krankenversichern. Manche Stipendiengeber haben zudem Arbeitszeit- und Zuverdienstbegrenzungen, die bei einer zusätzlichen Beschäftigung berücksichtigt werden müssen.

Zum großen Teil werden Stipendien durch die Begabtenförderungswerke vergeben, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt werden.

Zudem bietet eine Vielzahl von Stiftungen fachspezifische und fächerübergreifende Promotionsstipendien an.

Auch über das CDSL werden Promotionsstipendien vergeben. Die Gelder für diese Stipendien kommen aus den Instituten an denen die Promotion durchgeführt wird. Es können Haushaltsmittel aber auch Drittmittel für Stipendien verwendet werden. Näheres dazu ist in der Stipendiensatzung des CDSL geregelt. Fragen hierzu beantwortet Ihnen das CDSL gerne.

 

Externe Anstellung

Es ist auch möglich während der Promotion außerhalb der Universität angestellt zu sein, etwa bei einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder auch in Industrie und freier Wirtschaft.