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Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung

FAQ

Ist das Verfahren vertraulich? / Anonymität?
Kann die KEsF meine Forschung verbieten?
Sind mit der Konsultation der KEsF Kosten verbunden?
Wie läuft das Verfahren mit der KEsF ab?
Was bedeutet Dual-Use?
Wofür ist die KEsF nicht zuständig? Welcher Unterschied besteht zu anderen Kommissionen (der Universität)?
Wie ist die KEsF zu erreichen?
Welche Informationen oder Unterlagen werden für eine erste mündliche Beratung benötigt?
Sollte ich die KEsF kontaktieren?
Zu welchem Zeitpunkt meines Forschungsvorhabens sollte die KEsF kontaktiert werden?
Mit welchem zeitlichen Rahmen ist zu rechnen? (Vorlaufzeit)
Wofür nützt die Stellungnahme der KEsF? Warum sollte man sich eine Stellungnahme der KEsF einholen?
Was kann die KEsF für Forschende und Forschungseinrichtungen leisten?
Ist eine Stellungnahme zum Forschungsvorhaben durch die KEsF verpflichtend?

Kontakt

Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEsF) der Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
kesf(at)uni-luebeck(dot)de

Vorsitzender

Prof. Dr.-Ing. Christian Herzog, M.A.

Stellv. Vorsitzender

Prof. Dr. phil., dipl. biol. Christoph Rehmann-Sutter

Mitglieder der Kommission

 

 

Administrative Unterstützung

Herr D. Sarikaya
Tel.: 0451 3101 6209
Mail: d(dot)sarikaya(at)uni-luebeck(dot)de

FAQ

News

Februar 2024
Die konstituierende Sitzung der KEsF hat stattgefunden.