Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Semester | Leistungspunkte:
30 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Master Biophysik 2023 (Pflicht), Biophysik, 4. Fachsemester
- Master Biophysik 2019 (Pflicht), Biophysik, 4. Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - Verfassen der Masterarbeit (betreutes Selbststudium, 1 SWS)
- Kolloquium zur Masterarbeit (Vortrag (inkl. Vorbereitung), 1 SWS)
| Workload: - 870 Stunden Selbststudium
- 30 Stunden Vortrag (inkl. Vor- und Nachbereitung)
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Lehrinhalte: | - Selbständiges wissenschaftliches Bearbeiten einer komplexen Aufgabenstellung aus der Biophysik und ihrer Anwendung
- Wissenschaftlicher Vortrag über die Problemstellung und die erarbeitete Lösung
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Fähigkeit zur selbstständige Lösung einer komplexeren Aufgabe aus dem weiteren Bereich biomedizinischer Forschung / Biophysik und Entwicklung, zu ihrer schriftlichen Dokumentation und zu ihrer Präsentation und Verteidigung unter Berücksichtigung der Richtlinien zur GWP der UzL und der DFG-Leitlinien.
- Sie können ein komplexes, innovatives Projekt planen, organisieren und durchführen
- Sie können komplexe Inhalte in schriftlicher und mündlicher Form präsentieren
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: - Schriftliche Ausarbeitung
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Modulverantwortlicher: Lehrende: - Alle Institute der Universität zu Lübeck
- Alle prüfungsberechtigten Dozentinnen/Dozenten des Studienganges
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Literatur: - wird individuell ausgewählt:
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Sprache: - Abschlussarbeit auf Deutsch oder Englisch möglich
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Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Leistungsnachweise im Umfang von 82 ECTS. Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): - Erfolgreiche Bearbeitung der praktischen Aufgabe. Modulprüfung(en): - BP5990-L1: Masterarbeit in BP, schriftliche Arbeit, 66,66 % der Modulnote - BP5990-L2: Kolloquium zur Masterarbeit in BP, mündliche Prüfung, 60 min (davon 20 min Vortrag), 33,33 % der Modulnote (stets das arithmetische Mittel der Noten der beiden Prüfer*Innen) Bei Absolvierung der Masterarbeit außerhalb der Universität ist ein prüfungsberechtigter Dozent des Studienganges (Hochschullehrer, Privatdozent oder Person mit Lehrauftrag) als Zweitbetreuer zu benennen, der auch als Erstprüfer fungiert. |
Letzte Änderung: 20.4.2021 |
für die Ukraine