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Modulhandbuch

Modul BP5990-KP30

Masterarbeit Biophysik (BPMArbeit)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Semester
Leistungspunkte:


30
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Master Biophysik 2023 (Pflicht), Biophysik, 4. Fachsemester
  • Master Biophysik 2019 (Pflicht), Biophysik, 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • Verfassen der Masterarbeit (betreutes Selbststudium, 1 SWS)
  • Kolloquium zur Masterarbeit (Vortrag (inkl. Vorbereitung), 1 SWS)
Workload:
  • 870 Stunden Selbststudium
  • 30 Stunden Vortrag (inkl. Vor- und Nachbereitung)
Lehrinhalte:
  • Selbständiges wissenschaftliches Bearbeiten einer komplexen Aufgabenstellung aus der Biophysik und ihrer Anwendung
  • Wissenschaftlicher Vortrag über die Problemstellung und die erarbeitete Lösung
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Fähigkeit zur selbstständige Lösung einer komplexeren Aufgabe aus dem weiteren Bereich biomedizinischer Forschung / Biophysik und Entwicklung, zu ihrer schriftlichen Dokumentation und zu ihrer Präsentation und Verteidigung unter Berücksichtigung der Richtlinien zur GWP der UzL und der DFG-Leitlinien.
  • Sie können ein komplexes, innovatives Projekt planen, organisieren und durchführen
  • Sie können komplexe Inhalte in schriftlicher und mündlicher Form präsentieren
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Schriftliche Ausarbeitung
Modulverantwortlicher:
  • Studiengangsleitung
Lehrende:
  • Alle Institute der Universität zu Lübeck
  • Alle prüfungsberechtigten Dozentinnen/Dozenten des Studienganges
Literatur:
  • wird individuell ausgewählt:
Sprache:
  • Abschlussarbeit auf Deutsch oder Englisch möglich
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls:
- Leistungsnachweise im Umfang von 82 ECTS.

Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
- Erfolgreiche Bearbeitung der praktischen Aufgabe.

Modulprüfung(en):
- BP5990-L1: Masterarbeit in BP, schriftliche Arbeit, 66,66 % der Modulnote
- BP5990-L2: Kolloquium zur Masterarbeit in BP, mündliche Prüfung, 60 min (davon 20 min Vortrag), 33,33 % der Modulnote (stets das
arithmetische Mittel der Noten der beiden Prüfer*Innen)

Bei Absolvierung der Masterarbeit außerhalb der Universität ist ein prüfungsberechtigter Dozent des Studienganges (Hochschullehrer, Privatdozent oder Person mit Lehrauftrag) als Zweitbetreuer zu benennen, der auch als Erstprüfer fungiert.

Letzte Änderung:
20.4.2021