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Modulhandbuch

Modulbeschreibung

Modul PF2670-KP08

Heilkunde I - Demenz (Heil1D)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


8
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Angewandte Pflegewissenschaft 2022 (Wahlpflicht), Heilkunde, 6. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF2671-Ü: Erweiterte heilkundliche Verantwortung in der Versorgung von Menschen mit Demenz I (Übung, 1 SWS)
  • PF2672-S: Personenzentrierte Kommunikation und Versorgung (Seminar, 1 SWS)
  • PF2670-V: Evidenzbasierte Behandlung und Pflege von Menschen mit Demenz I (Vorlesung, 2 SWS)
  • PF2672-Ü: Personenzentrierte Kommunikation und Versorgung (Übung, 1 SWS)
  • PF2671-S: Erweiterte heilkundliche Verantwortung in der Versorgung von Menschen mit Demenz I (Seminar, 1 SWS)
Workload:
  • 100 Stunden Integrierte Praxisstunden
  • 40 Stunden Selbststudium
  • 90 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Demenz: Epidemiologie, Ätiologie, Diagnose, pharmakologische und non-pharmakologische Behandlung, pflegerische und multiprofessionelle Versorgungskonzepte, Prognose
  • Vertiefung: Assessmentverfahren, Medikation – adverse Ereignisse
  • Sozialrechtliche Leistungen und Leistungen SGB XI, Einschätzungen Pflegebedürftigkeit
  • Ethische und rechtliche Herausforderungen
  • Untersuchungsmethoden, Medikationsassessment, multiprofessionelle Behandlungs- und Versorgungsentscheidungen, interprofessionelle Zusammenarbeit (Visiten, Fallbesprechungen), Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln, Kommunikation mit und Einbindung von Angehörigen, Patienteninformation und gemeinsame Entscheidungsfindung
  • Krankheitsbedingte Veränderungen in Kognition, Kommunikation und Verhalten
  • Theorien und Methoden der personenzentrierten Kommunikation (Dos and Don’ts), Kommunikation mit Angehörigen
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensverständnis: Die Studierenden können aktuelles evidenzbasiertes Fachwissen zu Epidemiologie, Ätiologie, Klinik, Formen und Schweregrade von Demenz sowie zu den Säulen der pharmakologischen und nichtpharmakologischen Behandlung in der Analyse von klinischen Fallsituationen anwenden.
  • Wissensverständnis: Die Studierenden können spezifische, wissenschaftlich begründete Assessmentverfahren für die Untersuchung kognitiver und funktioneller Fähigkeiten und des pflegerischen Unterstützungsbedarfs von Menschen (mit Verdacht auf) Demenz hinsichtlich deren Untersuchungsgegenstand, diagnostischen Güte und Anwendbarkeit sowie Untersuchungsindikationen beschreiben.
  • Wissensverständnis: Die Studierenden können die Bedeutung, Indikationen und den Ablauf erforderlicher diagnostischer Maßnahmen zur Differenzialdiagnostik kognitiver Beeinträchtigungen im Alter nennen.
  • Wissensvertiefung sowie Nutzung und Transfer: Die Studierenden können potenzielle adverse Wirkungen ZNS-wirksamer Medikation bei Menschen mit Demenz erläutern sowie im Rahmen eines Medikationsassessments erkennen.
  • Nutzung und Transfer: Die Studierenden können geeignete Assessmentverfahren für die Untersuchung kognitiver und funktioneller Fähigkeiten und des pflegerischen Unterstützungsbedarfs von Menschen (mit Verdacht auf) Demenz auswählen, diese sachgemäß anwenden, die Ergebnisse angemessen interpretieren und dementsprechend weiterführende diagnostische Untersuchungen veranlassen und geeignete Interventionen für die weitere non-pharmakologische Behandlung und multiprofessionelle Versorgung auswählen (z. B. Heilmittel und Hilfsmittel, pflegerische Interventionen).
  • Nutzung und Transfer: Basierend auf den Assessmentergebnissen und der bisherigen Versorgung können sie für folgende Maßnahmen Verordnungen durchführen bzw. diese Maßnahmen einleiten: Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, sozial-räumliche Anpassungen, Physiotherapie (Folgeverordnungen), Pflegehilfsmittel, Beantragung von Pflegegraden
  • Kommunikation und Kooperation: Sie können mit Menschen (mit Verdacht auf) Demenz und deren Angehörigen nach den Prinzipien der personenzentrierten Kommunikation kommunizieren.
  • Kommunikation und Kooperation: Sie sind für die Aufgaben der verschiedenen an der Versorgung beteiligten Berufe, Institutionen und informellen Personen sowie deren notwendigen Einbindung sensibilisiert.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität: Sie sind sich der ethischen und rechtlichen Herausforderungen in der Pflege und heilkundlichen Versorgung von Menschen (mit Verdacht auf) Demenz und deren Angehörigen bewusst und erkennen die Potenziale und Grenzen ihrer heilkundlichen Verantwortung an.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Objective structured clinical examination (OSCE)
Modulverantwortlicher:
  • N.N.
Lehrende:
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben gemäß Vorgabe am Semesteranfang
- Nachweis der Absolvierung der modulintegrierten Praktika

Modulprüfung:
- PF2670-L1: Heilkunde I - Demenz, OSCE, 60min, 100% der Modulnote

(Anteil Klinik für Neurologie an V ist 50%)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an V ist 50 %)
(Anteil Klinik für Neurologie an S ist 50%)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an S ist 50 %)
(Anteil Klinik für Neurologie an Ü ist 50%)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an Ü ist 50 %)

Letzte Änderung:
8.6.2022