Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Wintersemester | Leistungspunkte:
6 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Hebammenwissenschaft 2021 (Pflicht), Kommunikation und Beratung, 7. Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - GW4130-V: Praxisanleitung (Vorlesung, 3 SWS)
- GW4130-Ü: Praxisanleitung (Übung, 2 SWS)
| Workload: - 105 Stunden Selbststudium
- 75 Stunden Präsenzstudium
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Lehrinhalte: | - Pädagogische Grundlagen: Didaktik und Methodik; Beurteilen und Benoten
- Psychologie des Lernens
- Theorie-Praxis-Transfer
- Lernortkooperationen gestalten
- Kommunikation und Beziehungen gestalten
- Arbeiten, Denken und Handeln nach wissenschaftlichen Kriterien
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Wissen und Verstehen:
- die Studierenden verfügen über vertieftes pädagogisches Grundwissen
- die Studierenden kennen Lerntypen und Lernprozesse
- die Studierenden kennen die berufsrelevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für die praktische Ausbildung und Prüfung
- Kommunikation und Kooperation:
- die Studierenden können klar und sachlich innerhalb von hierarchischen Strukturen kommunizieren
- die Studierenden verfügen über differenzierte Konfliktlösungsstrategien
- Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen
- die Studierenden planen und evaluieren Anleitungssituationen selbständig
- die Studierenden sind in der Lage, Leistungen objektiv zu beurteilen und zu benoten
- die Studierenden sind in der Lage, den Transfer von der Theorie in die Praxis zu unterstützen
- die Studierenden arbeiten, denken und handeln evidenzbasiert und leiten auf dieser Basis an
- Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität:
- die Studierenden reflektieren ihre Anleitung und Bewertung unter ethischen Gesichtspunkten
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: |
Literatur: - Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG): http://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/inhalts_bersicht.html
- Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV): https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html
- Landesverordnung über die Berufspflichten der Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenberufsverordnung - HebBVO) Vom 3. November 2015: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HebBerufsV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
- Denzel, S. (2019): Praxisanleiter: pflegen, ausbilden, begleiten. - Stuttgart: Thieme Verlag
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Sprache: - Wird nur auf Deutsch angeboten
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Bemerkungen:Zugangsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Keine Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): - Keine Modulprüfung(en): GW4130-L1: Praxisanleitung, mündliche Prüfung, 100% der Modulnote Kompetenzen nach Anlage 1 HebStPrV: II,IV,V Anteil Institut für Gesundheitswissenschaften an V ist 84% Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie an V ist 16% Anteil Institut für Gesundheitswissenschaften an Ü ist 75% Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie an Ü ist 25% |
Letzte Änderung: 27.2.2025 |
für die Ukraine