Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Wintersemester | Leistungspunkte:
1 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Medizinische Ingenieurwissenschaft 2020 (Modulteil eines Pflichtmoduls), Medizinische Ingenieurwissenschaft, 3. Fachsemester
- Bachelor Medizinische Informatik 2019 (Modulteil eines Pflichtmoduls), Medizinische Informatik, 3. Fachsemester
- Bachelor Medizinische Ingenieurwissenschaft 2014 (Modulteil eines Pflichtmoduls), Medizinische Ingenieurwissenschaft, 3. Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - ME2153-P: Einführung in das wissenschaftliche Programmieren (Praktikum, 1 SWS)
| Workload: - 15 Stunden Präsenzstudium
- 15 Stunden Selbststudium
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Lehrinhalte: | - Grundlagen der wissenschaftlichen Programmierung
- Grundlagen der digitalen Signalverarbeitung
- Grundlagen der Signalanalyse und -auswertung
- Bildverarbeitung (lokale Bildoperatoren, Filterung im Frequenzraum)
- Wissenschaftliche Visualisierung
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Die Studierenden können Syntax einer wissenschaftlichen Programmiersprache analysieren.
- Die Studierenden können die Hilfe und Dokumentation wissenschaftlicher Programmiersprachen benutzen.
- Die Studierenden können grundlegende Strukturen (z.B. Schleifen und Bedingungen) implementieren.
- Die Studierenden können Matrizen beliebiger Dimension erzeugen und Werte innerhalb der Matrizen lokalisieren.
- Die Studierenden können Signalfilterung anwenden und visualisieren.
- Die Studierenden können mithilfe von externen Bibliotheken medizinisch relevante Visualisierungsfragestellungen demonstrieren.
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: |
Literatur: |
Sprache: - Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
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Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Keine Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): - siehe Hauptmodul Modulprüfung(en): - siehe Hauptmodul Modul hieß vorher: Programmierung mit Matlab (Ist gleich ME2153-KP01) (Ist Teilmodul von ME2150-KP05, ME2150-KP06) |
Letzte Änderung: 23.9.2024 |
für die Ukraine