Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Sommersemester | Leistungspunkte:
15 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Hebammenwissenschaft 2020 (Pflicht), Praktische Geburtshilfe und Neonatologie, 4. Fachsemester
- Bachelor Hebammenwissenschaft 2017 (Pflicht), Praktische Geburtshilfe und Neonatologie, 4. Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - GW2560-Ü: Basismodul geburtshilfliche, neonatologische und gynäkologische Diagnostik und Intervention 4 (Übung, 0,4 SWS)
| Workload: - 6 Stunden Präsenzstudium
- 20 Stunden Selbststudium
- 424 Stunden Integrierte Praxisstunden
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Lehrinhalte: | - Vertiefung der Inhalte aus den Basismodulen im Bereich der geburtshilflichen Beobachtung und Diagnostik sowie der fachlich begründeten und fallspezifisch angemessenen Auswahl geburtshilflicher Interventionen in der perinatalen und frühkindlichen Versorgung, insbesondere bei komplikationsbehafteten Geburten: Umfassende Begleitung der Geburt; Erstversorgung des Neugeborenen nach Sectio caesarea; Beobachtung, Versorgung und Ernährung des kranken Neugeborenen und des Frühgeborenen; Hyperbilirubinämie des Neugeborenen; Grundlagen der Neugeborenen-Intensivpflege; Krankes/ frühgeborenes Kind
- Fachlich begründete und fallspezifisch angemessene Durchführung und Interpretation pflege- und geburtshilflicher Maßnahmen zur Erfassung des individuellen geburtshilflichen Unterstützungsbedarfs, insbesondere vor dem Hintergrund der klinischen Probleme sowie der persönlichen Bedürfnisse und Präferenzen der betroffenen Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen, Neugeborenen und deren Bezugspersonen sowie der theoretischen und empirischen Erkenntnisse aus der Gesundheitswissenschaft und relevanter Bezugswissenschaften zu den individuellen Problemlagen bzw. empfohlenen Beobachtungs- und Assessmentverfahren: Erkennen von Regelwidrigkeiten und folgerichtiges Handeln; Schwangerschaftsspezifische Erkrankungen; Einleitung der Geburt; Versorgung der Geburtsverletzungen; Stillprobleme, Abpumpen und Flaschenfütterung; Erstellung eines Behandlungsplans
- Besondere Anforderungen an geburtshilfliche Entscheidungsfindung, das geburtshilfliche Handeln und die Dokumentation: Besondere Situationen der Geburtsbetreuung; Komplikationen der Nachgeburtsperiode; Komplikationen im Wochenbett; Komplikationen beim Neugeborenen
- Fachlich begründete und adressatengerechte Information und Einbindung der Betroffenen und deren Bezugspersonen, über bzw. in die Identifizierung des bestehenden Unterstützungsbedarfs und die nachfolgende geburtshilfliche Entscheidungsfindung, insbesondere unter Berücksichtigung der Prinzipien und Methoden der evidenzbasierten Patienteninformation und gemeinsamen Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben; geeigneter Methoden der Kommunikation und Gesprächsführung abhängig von den Fähigkeiten und Präferenzen des Gegenübers; der theoretischen und empirischen Erkenntnisse zu Theorien und Modellen der familienzentrierten Versorgung und des bereits erworbenen Wissens zur Bewältigung ethisch herausfordernder Situationen und der Wahrung von Empathie und Respekt in der professionellen Hebammenarbeit (Betreuung nach Sectio caesarea und vaginal-operativer Geburt; Betreuung nach besonderen Situationen während Geburt und Nachgeburtsphase; Betreuung bei psychischen Stimmungskrisen; Unterstützung und Anleitung der Eltern)
- Durchführung von bzw. Assistenz bei allen anfallenden Maßnahmen der medizinischen und hebammenspezifischen Diagnostik und Therapie, die eine Assistenz oder Übernahme auf Delegationsbasis erfordern bzw. fachlich rechtfertigen, insbesondere mit kritischer Reflexion der fallspezifischen klinischen Indikation für entsprechende Maßnahmen und der Ergebnisse der geburtshilflichen Verlaufsbeobachtung:Vaginal operative Geburt; Sectio caesarea; Periduralanästhesie und Schmerzmanagement; Notfällen bei Mutter und Kind; Neugeborenenreanimation; Berücksichtigung von medizinischen und begleitenden Leitlinien
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Erweitern und Vertiefen der in Praxisphase 1-3 beschrieben Kompetenzen. Der Kompetenzkatalog wird um folgende Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt:
- Die Studierenden können komplexe interne Prozesse spezifischer, geburtshilflicher Fachbereiche definieren und besitzen ein hohes Verständnis von klinischer Organisation, spezifischen klinischen komplexen Versorgungssituationen und geburtshilflichen (Notfall-)Interventionen und integrieren dieses in ihr praktisches Handeln.
- Die Studierenden sind in der Lage, zwischen Geburts- und Krankheitsverläufen zu unterscheiden. Sie wirken bei Geburtskomplikationen bzw. bei der Notfallversorgung der Gebärenden während und nach der Geburt mit und nutzen geeignete Methoden zur intensiven Überwachung.
- Sie sind in der Lage, bei der Versorgung und Notfallversorgung von Neugeborenen, Frühgeborenen und kranken Säuglingen mitzuwirken und diese Kenntnisse und Fähigkeiten auf geburtshilfliche Situationen zu übertragen.
- Die Studierenden sind in der Lage, relevante Befunde zu erheben und zu interpretieren, um die Situation der Gebärenden bzw. Wöchnerin und des Un- bzw. Neugeborenen einzuschätzen sowie ggf. notwendige Interventionen zu initiieren.
- Sie sind in der Lage, die Leitung der aktiven Geburtsphase zu übernehmen, die entsprechenden Fertigkeiten bzw. notwendigen Maßnahmen selbstständig anzuwenden und die Qualität und Wirksamkeit des Handelns anhand von Evidenzen zu überprüfen und ggf. zu optimieren.
- Sie können die Gebärende und deren Begleitpersonen in komplexen und herausfordernden Situationen verantwortungsvoll betreuen, den Lebenskontext und die speziellen Bedürfnisse einschätzen und angemessen, kultursensibel und fachkompetent kommunizieren.
- Die Studierenden werden befähigt, Maßnahmen zur Leitung der Plazentar- und Postplazentarperiode, auch bei Komplikationen, zu ergreifen und die entsprechenden Fertigkeiten anzuwenden.
- Sie werden befähigt, Stillberatung und Stillanleitung in einfachen und komplexen Situationen fachgerecht nach dem jeweils neuesten Erkenntnisstand durchzuführen.
- Die Studierenden können Dammverletzungen Grad I-II und Episiotomien chirurgisch versorgen.
- Die Studierenden können ihr fundiertes Wissen über spezifische Krankheitsbilder und Krankheitsverläufe von Frühgeborenen, gefährdeten Neugeborenen und kranken Säuglingen im klinischen Setting anwenden und ihr Handeln sowie die Betreuung und Beratung der Eltern reflektiert danach ausrichten.
- Sie sind in der Lage, mit Patienten im OP situationsgerecht zu kommunizieren, an der OP-Vorbereitung mitzuwirken sowie die Interventionen in Zusammenhang mit geburtshilflichen Eingriffen proaktiv durchzuführen und die Anforderungen an hygienisches und steriles Verhalten einzuhalten.
- Sie sind in der Lage, die organisatorischen Abläufe und Prozesse der verschiedenen Einsatzbereiche zu erfassen, ihre Arbeitsabläufe an die wechselnden Rahmenbedingungen flexibel anzupassen und mit allen beteiligten Berufsgruppen adäquat zu kooperieren und zu kommunizieren.
- Die Studierenden sind in der Lage, geburtshilfliche Prozesse und Zusammenhänge in die bestehenden Rechtsnormen einzuordnen, in korrekter Fachsprache zu formulieren, kritisch zu reflektieren und korrekt zu dokumentieren.
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: |
Sprache: - Wird nur auf Deutsch angeboten
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Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Keine Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): -Keine Modulprüfung(en): GW2560-L1: Basismodul geburtshilfliche, neonatologische und gynäkologische Diagnostik und Intervention 4, Hausarbeit, 100% der Modulnote Wissen und Verstehen: Praxisbasierte Festigung, Vertiefung und Reflexion der Wissensinhalte der Lehrmodule GW2110, GW2040 und GW2720 Für die Erstellung eines Praxisplans ist die Praxiseinrichtung zuständig. Die Praxisphase 4 könnte in folgenden Einsatzbereichen stattfinden: - Freiberufliche Hebamme, ambulante hebammengeleitete Einrichtung (346,5 Stunden / 9 Wochen) - Integrierte Wochenbettstation bzw. Wochenstation und Neugeborenenstation (154 Stunden / 4 Wochen) Es stehen insgesamt 500,5 Praxisstunden zur Verfügung. Diese enthalten eine ausreichende Zeitreserve für Ausfälle aufgrund von Fehltagen, Urlaubstagen und internen Fortbildungen, Belehrungen und Unterweisungen. Zusätzliche Leistungen oder Nachweise für die Berufsausbildung: - Praktikumsprotokoll inkl. Dokumentation und Reflexion der Kompetenzentwicklung (Praktikumsprotokoll) - Praktikumsreflexion durch die/den Studierenden (Selbstbewertung der Kompetenzentwicklung) Umfang und Aufgaben der Praxisanleitung: - Durchführung und Dokumentation eines Erst- und eines Abschlussgespräches mit der/dem Studierenden, inkl. Bewertung des aktuellen Stands der Kompetenzentwicklung unmittelbar vor dem Abschlussgespräch (Praktikumsprotokoll) - Zusammenarbeit von Studierender/Studierendem und Praxisanleiterin/Praxisanleiter der Station zu mindestens 25 % der Praxisstunden der/des Studierenden - Vollständige Dokumentation des Praktikums (Praktikumsprotokoll) und Aushändigung des Protokolls an die Studierende/den Studierenden Umfang und Aufgaben der Praxisbegleitung: 1 im Bereich Integrierte Wochenbettstation bzw. Wochenstation und Neugeborenenstation Verantwortung für die Organisation des Praktikums: Ausbildungsträger (Praxispartner) Abweichende Bestimmungen für den Studiengang Hebammenwissenschaft nach der SGO WS17: Die Praxisphase 4 findet in folgenden Einsatzbereichen statt: - Kreißsaal (200 Stunden) - Integrierte Wochenbettstation bzw. Wochenstation und Neugeborenenstation (120 Stunden) - Operationsabteilung (120 Stunden) - Kinderklinik / neonatologischer Intensivpflege (160 Stunden) Das Präsensstudium enthält 0,6 SWS P. Abweichende Bestimmungen für den Studiengang Hebammenwissenschaft nach der SGO WS18: - Kreißsaal (160 Stunden) - Integrierte Wochenbettstation bzw. Wochenstation und Neugeborenenstation (80 Stunden) - Operationsabteilung (120 Stunden) - Externat (240 Stunden) Das Präsensstudium enthält 0,6 SWS P. Anteil Insitut für Gesundheitswissenschaften an Ü ist 100% |
Letzte Änderung: 23.9.2024 |
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