Die Universität zu Lübeck wird jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Universität nachgehen. Zu diesem Zweck hat der Senat eine ständige Untersuchungskommission eingesetzt, die den Sachverhalt von Amts wegen aufklärt. Stellt sie ein wissenschaftliches Fehlverhalten fest, trifft das Präsidium im Rahmen der zu Gebote stehenden Möglichkeiten die dem Einzelfall angemessenen Maßnahmen.
Die Aufgabe der UKgwP ist es zu prüfen, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Dieser Vorgang ist getrennt von den Konsequenzen (Akademische-, Beamten - bzw. Dienstrechtliche Konsequenzen, usw.) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität zu Lübeck können sich in Konfliktfällen wie auch in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens oder auch zur Beratung an die Ombudspersonenen wenden.
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