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Interne Fördermöglichkeiten

Habilitationsförderung für Wissenschaftlerinnen

Mit der Habilitationsförderung möchte die Sektion Medizin speziell Frauen bei ihrem Habilitationsvorhaben unterstützen. Angesprochen sind Nachwuchswissenschaftlerinnen, die sich in der Endphase ihrer Habilitation befinden und für abschließende Arbeiten eine finanzielle Unterstützung benötigen.

Ziel der Förderung ist die Einreichung der Habilitationsschrift am Ende der Förderphase.

Voraussetzungen
  • Die Antragstellerin muss 6 Originalarbeiten als Erst- / Letztautor nachweisen können oder alternativ 5 Originalarbeiten als Erst- / Letztautor sowie 5 weitere Originalarbeiten.
  • Eine Antragstellung ist frühestens 3 Jahre nach der Promotion möglich.
Förderumfang

Es können bis zu 30.000 € für die Dauer von bis zu 12 Monaten beantragt werden.

Antragstellung

Die Bewerbung ist zweimal im Jahr möglich und erfolgt elektronisch. Anträge können in der Regel im Januar und Juni eingereicht werden.

In diesem Jahr konnten Anträge bis zum 14.02.2024 bzw. bis zum 26.06.2024 eingereicht werden.

Bitte verwenden Sie das hier zur Verfügung gestellte Formular und senden Sie es als PDF an corinna.vonduhn(at)uni-luebeck(dot)de.

Weitere Hinweise zu Antragstellung und Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Grünen Heft.

Abschlussbericht

Spätestens 3 Monate nach Ende der Förderung ist ein Abschlussbericht einzureichen. Bitte verwenden Sie das hier zur Verfügung gestellte Formular.

 


 

Bei familiären Verpflichtungen ist darüber hinaus eine Förderung über den Family Mobility Grant möglich. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Dr. Solveig Simowitsch.

 

 

Kontakt

Dr. Corinna von Duhn
Fon: +49 451 3101 1132
Email: corinna.vonduhn(at)uni-luebeck(dot)de