Mit ERASMUS+ in Europa studieren!
Für Studierende der Universität zu Lübeck bieten sich vielfältige Möglichkeiten an einer unserer Partneruniversitäten einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudienaufenthalt zu absolvieren.
· Green Travel: ERASMUS-Studierende, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit einem Pauschalbetrag von 50 Euro und ggf. bis zu vier zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.
Details finden Sie hier.
· Social Top-up: ERASMUS Studierende, auf die eines der folgenden Zielgruppenmerkmale zutrifft, können dieses Top-up beantragen.
· Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (Übersicht RKI)
· Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
· ErstakademikerInnen(Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
· erwerbstätige Studierende
Details finden Sie hier.
Förderdauer
Studierende können je Studienphase (BA, MA, PhD) bis zu 12 Monate eine ERASMUS-Förderung in Anspruch nehmen. Inkludiert ist hierbei auch eine mögliche Praktikums-Förderung über ERASMUS.
Studierende von einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) können eine Förderung bis maximal 24 Monate in Anspruch nehmen.
Die bereits im Vorgängerprogramm ERASMUS/LLP in Anspruch genommene Förderung wird angerechnet.
Kombinierbarkeit mit BAföG und Stipendien
Der ERASMUS Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG kombinierbar. Studierenden, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt) beim zuständigen Auslands-BAFöG-Amt.
Ein ERASMUS-Platz ist auch mit dem Erhalt eines Stipendiums von einer privaten Stiftung (Studienstiftung des Deutschen Volkes, Friedrich Ebert Stiftung etc.) möglich. Es kann in diesem Fall der ERASMUS-Platz und damit die Studiengebührenbefreiung sowie der ERASMUS Mobilitätszuschuss vergeben werden. Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.
Partneruniversitäten
Voraussetzung für ein Erasmus-gefördertes Studium im Ausland ist ein bestehendes Erasmus-Abkommen der Uni Lübeck mit der Partneruniversität im Ausland. Eine Übersicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse finden Sie hier: SPRACHKENNTNISSE
Voraussetzungen für die Teilnahme
Bewerbungsschluss 15. Januar 2025 gilt für Semesteraufenthalte im WS 2025/26 und/oder SS 2026.
Bewerbungsunterlagen
Bitte reichen Sie ALLE Unterlagen in Papierform, inklusive des PDFs der Online-Bewerbung, postalisch oder persönlich bei mir ein. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie die Bewerbungsunterlagen in den weißen Hausbriefkasten vor Haus 2 werfen.
Universität zu Lübeck
International Office
Haus 2 Raum 108
z.Hd. Karolin Saenger
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Für die Laufzeit des ERASMUS+ Programms (2021-27) hat die Universität zu Lübeck bei der EU-Kommission die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE) beantragt. Die ECHE ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm und bestätigt der Hochschule, dass sie alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+ Programm erfüllt. Bestandteil der erfolgreichen Antragsstellung war das ERASMUS Policy Statement (EPS) der Universität zu Lübeck.
für die Ukraine