Liebe Interessentinnen und Interessenten, an dieser Stelle möchten wir Sie über Zulassungsverfahren im Studiengang Humanmedizin informieren. Die Verfahren unterscheiden sich nach Bewerbergruppe und Studienabschnitt.
Die Informationen gelten für das bundesweite zentrale Vergabeverfahren, das durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) durchgeführt wird.
Bewerben Sie sich ausschließlich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart).
Studienplätze werden in drei Hauptquoten vergeben:
Die Universitäten können für einen Teil (AdH-Quote und ZEQ) der Studienplätze im 1. Fachsemester hochschuleigene Kriterien heranziehen. Bewerbungen laufen ausschließlich über Hochschulstart. Bei Hochschulstart finden Sie einen Überblick zum Ablauf des Verfahrens. In AdH und ZEQ können maximal 100 Punkte durch unterschiedliche Kriterien erreicht werden (Link zur Auswahlsatzung).
Kriterien zum Hochschuleigenen Auswahlverfahren (AdH) an der Universität zu Lübeck:
Kriterien der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) an der Universität zu Lübeck:
FAQs- Fragen zu AdH und ZEQ. Bei weiteren Fragen zum AdH oder zur ZEQ schreiben Sie bitte eine E-Mail an medizin.adh(at)uni-luebeck(dot)de.
Informationen zum Studienzugang ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) sowie zur Hochschuleignungsprüfung finden Sie auf den Seiten des Studierenden-Service-Centers unter 'Studium ohne Abitur'.
Wenn Sie während Ihres Medizinstudiums an die Universität zu Lübeck wechseln möchten, können Sie sich in höhere Fachsemester bewerben. Das Online-Verfahren können Sie nutzen, wenn Sie Deutsche, Bildungsinländer*innen und EU-Bürger*innen sind. Informationen, Formulare und Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen finden Sie auf den Seiten des Studierenden-Service-Centers und im eingerichteten Bewerbungsportal. Bitte beachten Sie, dass ggfls. für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland die jeweiligen Landesprüfungsämter zuständig sind.
Wenn Sie durch einen direkten Tausch (mit Tauschpartner*in) an die Universität zu Lübeck wechseln möchten, beachten Sie bitte die Informationen im Merkblatt und nutzen den Tauschantrag des Studierenden-Service-Centers ("Studienplatztausch Merkblatt" und "Studienplatztausch Medizin"). Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich als Voraussetzungen für einen Tausch in die Vorklinik eine HZB-Note von 2,5 oder besser und für einen Tausch in die Klinik eine M1-Note von 3,0 oder besser vorliegen sollte.
Ausländer*innen, die nicht unter die bereits genannten Gruppen fallen, wenden sich bitte an das International Office der Universität zu Lübeck. Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland die jeweiligen Landesprüfungsämter zuständig sind.
Aus einem anderen Studiengang können Sie sich auf höhere Semester des Studiengangs Humanmedizin mit einem Anerkennungsbescheid (über äquivalente Leistungen bzw. Anrechnung von Studienzeiten auf das Humanmedizinstudium) des zuständigen Landesprüfungsamtes bewerben. Informationen, Formulare und Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen finden Sie auf den Seiten des Studierenden-Service-Centers.
Die Bewerbung für Humanmedizin als Zweitstudium laufen ebenfalls über Hochschulstart. Grundsätzliche Informationen zum Zweitstudium Humanmedizin finden Sie unter hochschulstart.de im Informations- und Bewerbungsportal. Die hier bereitgestellten Informationen beziehen sich ausschließlich auf das Verfahren zur Beantragung eines Gutachtens im Rahmen der Bewerbung auf ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen.
„Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.“ (VergabeVO Stiftung, Wintersemester 19/20).
Anfragen für Gutachten sind zunächst zu richten an Dr. Karen Sievers (karen.sievers(at)uni-luebeck(dot)de)
Bitte senden Sie keine Unterlagen ohne vorherige Absprache ein. Sie erhalten von uns Vordrucke, die für die Beantragung eines Gutachtens verwendet werden müssen.
Die Frist zur Einreichung von Unterlagen endet jeweils am 31. März eines Jahres. Die Anfrage sollte also entsprechend vorher stattfinden. Bitte beachten Sie außerdem die Fristen zur Bewerbung bei hochschulstart. Erstellte Gutachten werden von der Hochschule direkt an hochschulstart übermittelt.
Internationale Bewerber*innen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, bewerben sich zum 1. Fachsemester in einer Sonderquote über uni-assist (english available). Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an das International Office der Universität zu Lübeck ("Incomings").
Zur Klärung, ob Sie bei der Zulassung Deutschen gleichgestellt sind oder sich als Ausländer*in bewerben, finden Sie bei Hochschulstart weitere Informationen für internationale Bewerbende.
Universität zu Lübeck
Hochschulstart
Test für Medizinische Studiengänge
für die Ukraine