Das Rektorat der Universität zu Lübeck informiert
Das Rektorat der Universität zu Lübeck gibt zum aktuellen Stand der geplanten Neuorganisation der Universitäten im Land Schleswig-Holstein die folgenden Informationen: Die drei Universitäten Flensburg, Kiel und Lübeck bleiben als selbständige Universitäten bestehen. Sie erhalten als gemeinsames übergeordnetes Gremium den Universitätsrat Schleswig-Holstein, der über Struktur- und Entwicklungsfragen entscheidet sowie die Wirtschafts- und Entwicklungspläne der drei Universitäten genehmigt. Die Senate der Universitäten wählen je zwei Mitglieder in den Universitätsrat, die nicht Angehörige der Universitäten sein dürfen. Der Universitätsrat wählt dann ein siebtes Mitglied als Vorsitzenden, der vom Ministerium bestellt wird.
Die Universitäten werden künftig mit Präsidialstruktur ausgestattet, d.h. die Bewerbung Externer für das Präsidentenamt wird ermöglicht. Die Präsidenten erhalten Antrags- und Beratungsrecht im Universitätsrat. Assoziierte Mitglieder des Universitätsrats sind die Allgemeinen Studierendenausschüsse (ASten), die Frauenbeauftragten und die Personalräte mit Antragsrecht.
Die beiden Medizinischen Fakultäten Kiel und Lübeck behalten ebenfalls ihre Selbständigkeit, erhalten aber wie bisher einen Ausschuss für Forschung und Lehre, der den Landeszuschuss an die Fakultäten verteilt, ihre Strukturen beschließt und die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) vornimmt. Der Ausschuss erhält also im Vergleich zum Ist-Zustand mehr Kompetenz. Je drei Mitglieder aus Kiel und Lübeck bilden den gemeinsamen Ausschuss. Der Vorsitzende, ein Wissenschaftsdirektor, wird vom Ministerium von außen berufen.
für die Ukraine