Beschluss der Landesrektorenkonferenz Schleswig-Holstein vom 27. Februar 2006
Die Landesrektorenkonferenz Schleswig-Holstein hat auf ihrer Sitzung am 27. Februar 2006 in Lübeck einstimmig die folgende Stellungnahme zur Diskussion über ein neues Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein beschlossen: Die Landesrektorenkonferenz (LRK) stellt fest, dass sie den Diskussionsprozess über ein neues Hochschulgesetz über vier Monate mit der Landesregierung geführt und zahlreiche Argumente und konstruktive Vorschläge eingebracht hat. Die LRK stellt weiterhin fest, dass eine Aufnahme ihrer Argumente und Vorschläge in die Überlegungen der Landesregierung bislang nicht festgestellt werden kann.Die LRK erwartet, dass die grundlegenden Probleme des Wissenschaftssystems in Schleswig-Holstein, nämlich Unterfinanzierung, Unterdimensionierung und Überbürokratisierung, von der Landesregierung zur Kenntnis genommen und hierfür Lösungen entwickelt werden.
Die LRK ist weiterhin bereit, die Erarbeitung eines neuen Hochschulgesetzes zu unterstützen. Allerdings erwartet sie, dass ihre sachlichen Argumente erkennbar Eingang in die Diskussion finden.
Ministerium, Politik und Hochschulen eint das Ziel, ein in Lehre und Forschung national und international anerkanntes Hochschulsystem aufzubauen, das für Studierende der ganzen Welt attraktiv ist und die Wirtschaftskraft des Landes verbessern hilft.
Die LRK begrüßt die Absicht der Landesregierung, den Hochschulen größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortung für Lehre, Forschung, Weiterbildung und Technologietransfer zu gewähren und Möglichkeiten für ihre effizientere Organisation und Steuerung zu schaffen. Die Hochschulen fordern jedoch nachdrücklich, dass diese Ziele sich bereits in dem Entscheidungsfindungsprozess um das neue Hochschulgesetz niederschlagen und eine dementsprechende Beteiligung der Hochschulen stattfindet. Daraus folgt, dass Maßnahmen nicht einseitig vom Ministerium ergriffen werden dürfen.
Die LRK kann nicht erkennen, dass die im Eckpunkte-Papier des Wissenschaftsministeriums vom 8. November 2005 genannten Punkte zu einer wesentlichen Lösung der grundsätzlichen Probleme des Wissenschaftssystems in Schleswig-Holstein beitragen. Dies gilt vor allem für die Fusion der Universitäten, die innere Hochschulverfassung, die Präsidialverfassung und die Dienstherrenfähigkeit.
Die Hochschulen erwarten, dass die Diskussionen bis zum 1. Oktober 2006 ergebnisoffen fortgesetzt werden.
Die Hochschulen verfügen über zahlreiche Erfahrungen und Erkenntnisse, z.B. zur Entscheidungsstruktur in Hochschulen, Studienstruktur, Bildungsfinanzierung und Qualitätssicherung, die zum Teil schon in einzelnen Hochschulen umgesetzt werden und die diese in die Diskussion einbringen wollen. Die Hochschulen werden deshalb Arbeitsgruppen bilden, in denen zentrale Probleme des Wissenschaftssystems diskutiert und gelöst werden sollen.
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