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Montag, 02.04.2007

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Zur aktuellen Diskussion über die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Stellungnahme der Ärztekammer Schleswig-Holstein und des Interdisziplinären Forschungsschwerpunkts Ethik

Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und der ersten Aussprache des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung am 29. März 2007 geben der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Interdisziplinäre Forschungsschwerpunkt "Ethik, Recht, Geschichte und Didaktik im Spektrum der klinischen Medizin" der Klinik für Anästhesiologie der Universität zu Lübeck die folgende gemeinsame Erklärung ab: "Am 27.03.2007 hat die Bundesärztekammer gemeinsam mit der zentralen Ethikkommission verfasste Empfehlungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorgestellt.

Mit der Verabschiedung dieser 'subsidiären Rechtsnorm' bekräftigt die verfasste Deutsche Ärzteschaft die entscheidenden medizinischen, ethischen und persönlichkeitsrechtlichen Rationalen, die der bereits geltenden Rechtslage zu Patientenverfügungen und medizinischen Behandlungsbegrenzungen zugrunde liegen.

Da in der Praxis trotzdem häufig noch Unsicherheiten bestehen ist zugleich wichtig und zu begrüßen, dass auch der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen von Vorausverfügungen von Patienten und (ggf. stellvertretenden) Entscheidungen am Lebensende klarstellen möchte.

Anlässlich der ersten Aussprache des 16. Deutschen Bundestages zur geplanten gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung zeigte sich jedoch, dass große Teile des Parlaments zu diesen Fragen noch nicht ausreichend informiert sind: Tatsächlich liegen dem Parlament Gruppenanträge vor, die z.T. weit hinter die bereits geltende Rechtslage zurückfallen. Dies wird weder in der Medizin noch in der Rechtspflege, geschweige denn in der breiten Öffentlichkeit verstanden oder gebilligt und birgt das Risiko, noch sehr viel unheilvollere Verwirrung, Unsicherheiten sowie gesellschaftspolitische Konflikte als bisher in Bezug auf diese schwierigen Fragen zu stiften.

Insbesondere eine 'Reichweitenbegrenzung' der Gültigkeit der Patientenverfügung oder auch der Zulässigkeit der Behandlungsbegrenzung auf die Phase der unmittelbaren Todesnähe läuft auf eine in jeder Hinsicht höchst fragwürdige, gesetzlich verordnete Pflicht- oder gar Zwangsbehandlung hinaus: Diese müsste - entgegen der eigenen, nicht zuletzt auch medizinisch-objektiv meist sehr gut begründbaren Überzeugungen - von Patienten erduldet und von Ärzten durchgeführt werden. Dies würde jedoch eine unverhältnismäßige Einschränkung sowohl von Selbstbestimmungsrechten von Patienten als auch der ärztlichen Berufsfreiheit darstellen. Etliche der derzeit diskutierten formaljuristische Hürden würden ebenfalls die Möglichkeiten massiv einschränken, wirksame Patientenverfügungen abzufassen und differenzierte Entscheidungsprozesse am Lebensende zu moderieren.

In Bezug auf die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung appellieren daher die Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Lübecker Forschungsschwerpunkt eindringlich an alle Mitglieder des 16. Deutschen Bundestages, die Diskussion zu versachlichen und diese wieder auf die erklärte, gemeinsame Intention aller Beteiligten zu fokusieren, die ursprünglich lediglich eine weniger missverständliche Klarstellung der bereits geltenden und bewährten Rechtslage zum Ziele hatte.

Im Sinne der Ermutigung aller Beteiligten zur bejahenden Annahme einer ärztlichen wie auch gesamtgesellschaftlichen Ethik der Verantwortung und der Verantwortungsbereitschaft sollte dem ausgewogenen Beispiel der Bundesärztekammer gefolgt werden und keine Gesetzesinitiative Zustimmung finden, die hinter die in der Bundesrepublik Deutschland bereits jetzt geltende sowie allgemein anerkannte Rechtslage zurückfällt."

Bad Segeberg und Lübeck, im April 2007
gez.
Dr. med. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Priv.-Doz. Dr. med. Meinolfus W.M. Strätling (verantwortlich), Interdisziplinärer Forschungsschwerpunkt "Ethik, Recht, Geschichte und Didaktik im Spektrum der klinischen Medizin" der Klinik für Anästhesiologie der Universität zu Lübeck (Direktor: Prof. Dr. med. Peter Schmucker)