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Dienstag, 07.11.2023

Universität

Wissenschaftsrat attestiert der Universität zu Lübeck nach Landesstrukturbegutachtung Vorbildcharakter

Der Hochschulstandort Lübeck aus der Vogelperspektive. Foto Burkard Kuhn (Fotofrizz) / Universität zu Lübeck

Stellungnahme des Präsidiums

In seinen kürzlich veröffentlichten Empfehlungen würdigt der Wissenschaftsrat die Hochschulen in Schleswig-Holstein als zentralen Faktor für die Entwicklung des Landes, adressiert dabei allerdings auch ungenutzte Potenziale. „Die Universität zu Lübeck wertet die Empfehlungen des Wissenschaftsrates als äußerst differenziert, präzise und sieht sie als sehr hilfreiche Handreichungen für die weitere strategische Entwicklung der Hochschullandschaft gemeinsam mit dem Land an.“ sagt Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Präsidentin der Universität zu Lübeck.

„Wir hoffen, dass das Land trotz der derzeitigen Haushaltslage neben den Empfehlungen zur Strategieentwicklung auch die finanziellen Aussagen des Wissenschaftsrats ausreichend berücksichtigen können wird.“ ergänzt Sandra Magens, Kanzlerin der Universität zu Lübeck. Bewertet wurden vor allem die Potenziale der Hochschulen in den Bereichen Lehre, Forschung und Transfer. Als thematische Schwerpunkte standen neben anderen die Themen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Life Sciences und Medizintechnik sowie Ernährung im Fokus.

Der Universität zu Lübeck und der Technischen Hochschule Lübeck attestiert der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen eine herausragende Zusammenarbeit. Vor allem in der Medizintechnik sieht er Lübeck bundesweit als Vorreiter für kooperative Studiengänge von Universitäten und (Fach-)Hochschulen. Auch die mit dem Hanse Innovation Campus (HIC) geschaffenen hervorragenden Rahmenbedingungen für die gemeinsame Arbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Start-up-Unternehmen „unter einem Dach“ wurde sehr positiv bewertet. Für den Standort Lübeck sieht der Wissenschaftsrat zudem Chancen einer Alleinstellung für den Transfer, u.a. in dem besonders aussichtsreichen Feld der personalisierten Ernährung.

Als vorbildlich wurde zudem das Projekt Lübeck hoch 3 gewertet, das durch Lübecker Stiftungen gefördert wird und zum Ziel hat, die Hochschulen der Stadt mit den Bürger*innen der Stadt Lübeck in den Austausch zu bringen. Lübeck hoch 3 (LH3) ist ein Gemeinschaftsprojekt der Musikhochschule Lübeck, der Technischen Hochschule Lübeck und der Universität zu Lübeck.

International sichtbare Position in der strukturbiologischen Forschung

Vor allem in der strukturbiologischen Forschung in den Feldern Metabolismus, Immunologie und Mikrobiologie habe sich die Universität zu Lübeck eine hervorgehobene, international sichtbare Position erarbeitet, schreibt der Wissenschaftsrat. Dazu habe die Universität Synergiepotenziale mit der außeruniversitären Forschung effektiv nutzen können. Für die Themenfelder Lebenswissenschaften, Medizintechnik und Ernährung sowie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz empfiehlt der Wissenschaftsrat eine Weiterentwicklung. Daraus wird die Universität zu Lübeck eine Vielzahl von strategischen Maßnahmen ableiten können.

In der parallel durch ein spezialisiertes Gremium vorgenommenen Begutachtung der Universitätsmedizin Schleswig-Holstein kommt der Wissenschaftsrat ebenfalls zu einer positiven Einschätzung. So sei die Governance des UKSH mit Vertretung der beiden Universitäten Lübeck und Kiel im Vorstand nun verbessert. Ferner wird auf die bereits gehobenen Synergien durch die Zusammenarbeit der beiden Standorte Lübeck und Kiel hingewiesen und das noch bestehende Potential hervorgehoben. Auch in der Medizin sieht der Wissenschaftsrat deutliche Bedarfe, beispielsweise in der räumlichen Ausstattung der Lehre und in der Schaffung zentraler Forschungsplattformen.

Finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen des Landes

Alle neun staatlich-finanzierten Hochschulen in Schleswig-Holstein wurden im Frühjahr 2023 auf Initiative des Landes begutachtet. In der Gruppe der eingesetzten Gutachter*innen waren sowohl Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats, als auch Vertreter*innen aus Wissenschaftsressorts anderer Bundesländer, Vizepräsident*innen und Kanzler*innen anderer Hochschulen sowie Sachverständige. In ihrer Empfehlung an das Land schreiben die Gutachter*innen, dass die Hochschulen finanzielle Planungssicherheit benötigen und ergänzende Sonderbudgets sowie Programmfördermittel deshalb möglichst umfassend in fixe und planbare Globalzuweisungen überführt werden sollten. Das entspricht exakt den Forderungen der Hochschulen, die vor der Herausforderung stehen, mit den verfügbaren Mitteln deutlich steigende Betriebskosten zu decken und ein stetig wachsendes Aufgabenspektrum zu bewältigen.

Auch die Universität zu Lübeck hat modernste Forschungsbauten in Betrieb genommen, ohne dass die Bewirtschaftungskosten hierfür ausgeglichen werden würden. Dies gilt auch für geplante oder im Bau befindliche Forschungsbauten. Zusätzlich sorgt der vom Land geforderte Ausbau von Transferaktivitäten der Hochschulen für Mehrkosten.