Verantwortungsvolle Nutzung und Beteiligung am gesellschaftlichen Dialog
Die Universität nimmt die Diskussion um Tierschutz und Tierversuche sehr ernst. Die Universität zu Lübeck ist in ihrer tierexperimentellen Forschung bindend den Grundsätzen des gesetzlich verankerten Tierschutzes verpflichtet.
Darüber hinaus unterstützt die Universität als Mitunterzeichnerin die Deklaration von Basel für mehr Vertrauen, Transparenz und Kommunikation in der Tierforschung. Niemand an der Universität zu Lübeck wie auch am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, geht leichtfertig mit dem Thema um. Wir sind uns der ethischen Debatten bewusst und beteiligen uns am gesellschaftlichen Dialog zum Thema.
Entsprechend der Deklaration von Basel vom 29. November 2010 umfasst die eingegangene Verpflichtung unter anderem,
Für die Einhaltung dieser Vorgaben sorgen die Tierschutzbeauftragten und die zuständigen Gremien der Universität.
Forschungsziele
Zu den grundlegenden Forschungszielen, die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität im Auftrag der Allgemeinheit verfolgen, zählt es, zu verstehen, was bei einer Krankheit im Körper vorgeht, wie Erkrankungen zu heilen und wie sie zu vermeiden sind. Dafür ist unter strengen Auflagen und in genau begrenztem Umfang auch die Forschung am lebenden Organismus erforderlich.
Für die Beantragung von Forschungsvorhaben, die auch Tierexperimente beinhalten, ist ein aufwendiges, unabhängiges Begutachtungsverfahren vorgeschrieben. Die Genehmigung erfolgt nur, wenn nachweislich keine Alternativmethoden möglich und die Vorgaben des Tierschutzes eingehalten werden. Dabei arbeiten wir im Sinne des Tierschutzes kontinuierlich an einer Verfeinerung der Methoden, also dem Ersatz von Tierversuchen durch tierversuchsfreie Verfahren, der Reduktion der Anzahl von Tieren in unumgänglichen Tierversuchen und der Verbesserung der Versuchsabläufe mit dem Ziel der geringeren Belastung.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Durchführung von Tierversuchen beteiligt sind, bietet die Universität den einwöchigen Einführungskurs „Tierschutz und Versuchstierkunde“ zur Erlangung der Sachkunde nach Paragraph 16 der Tierschutz-Versuchstierverordnung an, der mit einer Prüfung abschließt. Nur mit Nachweis der Sachkunde darf im Sinne des Tierschutzgesetzes an und mit Tieren geforscht werden.
Die Anzahl der in der Forschung und Lehre an der Universität zu Lübeck verwendeten Tiere ist von 2015 bis 2019 rückläufig. Alle weiteren Informationen finden Sie hier:
https://www.uni-luebeck.de/forschung/tierexperimentelle-forschung.html
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