Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Zulässigkeit von Studiengebühren an Hochschulen nimmt das Rektorat der Universität zu Lübeck wie folgt Stellung:
Die immer deutlicher vorgetragenen Forderungen nach einer Profilierung der Universitäten und einem Ausbau der Bildungsleistungen einerseits und die sinkende öffentliche Finanzierung der Hochschulen andererseits stehen in einem Spannungsverhältnis. In dieser Situation über Modelle der Studienfinanzierung nachzudenken, wird an der Universität zu Lübeck für grundsätzlich legitim erachtet.
Voraussetzung für Studiengebühren ist allerdings, dass die soziale Ausgewogenheit und die Chancengerechtigkeit auf Teilhabe an universitärer Bildung in unserer Gesellschaft nicht eingeschränkt werden. Außerdem muss sicher gestellt sein, dass die Einkünfte tatsächlich den Hochschulen zur Verfügung stehen und nicht in den öffentlichen Haushalten versickern.
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