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Mittwoch, 14.01.2015

Universität

Sicherung der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein

Gemeinsame Erklärung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck zur Berichterstattung in den Lübecker Nachrichten und im Flensburger Tageblatt vom 14. Januar 2015

Seit zwei Jahren verhandeln die Universitäten Kiel und Lübeck und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein mit dem Land über eine Neuordnung der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein. Bis jetzt waren wir guter Hoffnung, dass im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes eine zufriedenstellende Lösung für die Standorte Kiel und Lübeck und die Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein insgesamt denkbar ist. Heute wurden wir eines Besseren belehrt. Wir sind bestürzt über die massiven Einsparvorgaben bis 2020.

Die konkret geplanten Maßnahmen zur Umsetzung stellen einen erheblichen Eingriff in die Hochschulautonomie dar. Sie hätten dramatische Folgen für die Leistungsfähigkeit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung in der schleswig-holsteinischen Hochschulmedizin. Wir lehnen diese finanzpolitischen Vorgaben daher entschieden ab.

Die Hochschulmedizin an den Universitäten Kiel und Lübeck hat bereits erheblich zur Konsolidierung des Landeshaushalts beigetragen. So wurde der Zuschuss für Forschung und Lehre in den vergangenen zehn Jahren deutlich abgesenkt, Preis- und Tarifsteigerungen wurden nicht ausgeglichen. Zugleich werden Synergien und Kostensenkungen durch Kooperationen im Zusammenspiel mit dem UKSH kontinuierlich gesucht und genutzt.

Die geplanten Kürzungen stehen in völligem Widerspruch zur Aussage des Koalitionsvertrages der derzeitigen Landesregierung (Zeile 777 – 779): „Wir erkennen die aus einer Reihe von Faktoren resultierende Unterfinanzierung der Hochschulen an. Unser Ziel ist es, diese schrittweise abzubauen. Weitere Kürzungen an unseren Hochschulen lehnen wir ab.“

Vor diesem Hintergrund gehen die Universitäten Kiel und Lübeck davon aus, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist, und fordern die Landesregierung zum Gespräch mit den betroffenen Einrichtungen auf.