Das Konsistorium wählte heute erstmals einen Naturwissenschaftler zum Rektor und beschloss die Namensänderung der Universität
Professor Dr. rer. nat. Alfred X. Trautwein ist künftiger Rektor der Lübecker Universität. Damit wählte das Konsistorium erstmals einen Naturwissenschaftler in dieses höchste Amt. In der gleichen Sitzung beschloss das Konsistorium, verfassunggebendes akademisches Selbstverwaltungsgremium der Universität, die Namensänderung in "Universität zu Lübeck".
Professor Trautwein setzte sich mit 11 zu 7 Stimmen gegen den zweiten Kandidaten für das Rektoramt, Professor Dr. med. Peter Dominiak, durch. Er tritt am 1. Mai 2002 die Nachfolge von Professor Dr. med. Hans Arnold an, der nicht wieder kandidierte. Zum Prorektor wählte das Konsistorium Professor Dr. med. Peter Schmucker.
Professor Trautwein, 1940 in Neu-Ulm/Bayern geboren, ist für Physik und Quantenchemie habilitiert. Er wurde 1980 von Saarbrücken nach Lübeck berufen und ist hier seitdem Direktor des Instituts für Physik der Universität. Professor Trautwein war von 1989 bis 1993 Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und ist seit 1993 Prorektor der Universität.
Professor Schmucker übernimmt das Prorektorenamt am 1. Mai von Professor Dr. med. Eberhard Schwinger, der nicht wieder kandidierte. Professor Schmucker, 1947 in Nürnberg geboren, ist für Anästhesiologie habilitiert. Er wurde von Berlin nach Lübeck berufen und ist hier seit 1990 Direktor der Klinik für Anästhesiologie. Professor Schmucker war von 1992 bis 1994 Dekan und ist seit 1996 Studiendekan der Lübecker Medizinischen Fakultät.
Den zweiten Prorektor der Universität als Nachfolger von Professor Trautwein wählt das Konsistorium zu Beginn des Sommersemesters 2002. Das Rektorat vertritt die Universität nach außen. Ihm gehört neben dem Rektor als Vorsitzender und den beiden Prorektoren, die alle auf drei Jahre gewählt werden, als viertes Mitglied der auf sechs Jahre gewählte Kanzler an.
Das Konsistorium beschloss auf seiner heutigen Sitzung außerdem die Namensänderung der Universität in "Universität zu Lübeck". Diese Umbenennung war vom Senat der Universität nach Anhörung der Fakultätskonvente einstimmig vorgeschlagen worden.
Beschlüsse über die Verfassung werden vom Konsistorium in geheimer Abstimmung mit einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder gefasst. Verfassungsänderungen treten nach Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und Bekanntgabe im Nachrichtenblatt des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
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