Die geplanten fachlichen, strukturellen, personellen und finanziellen Entwicklungen der Universität in den kommenden fünf Jahren
Der Stiftungsrat der Universität zu Lübeck hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 den neuen Struktur- und Entwicklungsplan der Universität für den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022 beschlossen.
Darin sind die strategische Forschungsausrichtung der Universität, die Bereiche Studium und Lehre, Promotionen, akademische Weiterbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, außerdem Technologie- und Wissenstransfer sowie die Querschnittsaufgaben ausgeführt (u.a. Internationalisierung, Gleichstellung und Chancengleichheit, Qualitätssicherung und Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Fundraising und Kommunikation). Der Plan enthält des Weiteren die Vorhaben zu Struktur, Organisation, Finanzen und baulicher Campusentwicklung.
Das Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein gibt den Universitäten auf, die Aufgaben sowie vereinbarte Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium in einem Struktur- und Entwicklungsplan (STEP) festzuhalten. Dabei werden vorgesehene fachliche, strukturelle, personelle und finanzielle Entwicklungen dargelegt. Zum 1. Juni 2010 wurde der erste STEP der Universität zu Lübeck für den Zeitraum 2010 – 2015 beschlossen.
Die landes- und bundespolitischen Entwicklungen in den vergangenen zwei Jahren und die darauf folgenden Veränderungen in der Weiterentwicklung der Universität haben bedingt, dass die Verschriftlichung der strategischen Planung erst zum jetzigen Zeitpunkt vorgelegt werden konnte.
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