Erstmals Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Universitäten Kiel und Lübeck und dem Universtitätsklinikum Schleswig-Holstein übergeben
Wissenschaftsstaatssekretär Dr. Oliver Grundei hat heute (24. August 2018) erstmalig die Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin an die Leitungen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) sowie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck übergeben. Damit wird die Finanzierung der medizinischen Forschung und der Mediziner-Ausbildung auf eine neue und sichere Grundlage gestellt.
Insgesamt fließen allein in diesem Jahr 93,6 Millionen Euro in die klinische Medizin der Christian-Albrechts-Universität (CAU) und der Universität zu Lübeck, die im UKSH durchgeführt wird. Das sind fünf Millionen mehr als bisher. Auf die CAU entfallen dabei 53,67 Millionen Euro, auf die Universität zu Lübeck knapp 40 Millionen Euro.
„Die Hochschulmedizin erhält damit finanzielle Planungssicherheit“, sagte Grundei. „Die Medizin ist ein Schlüsselthema für Schleswig-Holstein. Die Zielvereinbarungen sind deshalb ein wichtiger Schritt zur Gestaltung der Zukunft.“
Weitere Eckpunkte der Vereinbarung:
Schleswig-Holstein schließt damit die inhaltliche und strategische Lücke zwischen medizinischer Grundlagen- und Therapieforschung durch neue Konzepte für Frühdiagnostik und präventive Intervention von chronischen und alterungsabhängigen Erkrankungen. Als Partner an PHSH beteiligt sind das das Forschungszentrum Borstel (FZB), das Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie (MPI) sowie die Muthesius Kunsthochschule.
Grundei: „Mit dem Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen folgt die Hochschulmedizin den anderen Hochschul- und Fachhochschuleinrichtungen in Schleswig-Holstein, mit denen das Land bereits seit 2002 erfolgreich Ziel- und Leistungsvereinbarungen abschließt.“
(Pressetext: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)
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