Die Universität schafft neue Verantwortlichkeiten für Suchtprävention und Suchthilfe und für das Betriebliche Eingliederungsmanagement
Die Universität zu Lübeck leistet einen Beitrag zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller Angehörigen der Universität. Neben dem Betriebsärztlichen Dienst hat das Präsidium jetzt Verantwortlichkeiten für den Bereich Suchtprävention und Suchthilfe und für das Betriebliche Eingliederungsmanagement geschaffen. Entsprechende Dienstvereinbarungen mit den Personalräten wurden abgeschlossen.
Der Erhalt und die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten umfasst unter anderem ein geschärftes Verständnis für die Problematik von Suchtgefahren. Suchtgefährdeten oder suchtkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen geeignete Hilfsangebote gemacht werden. Die Dienststelle und die Personalräte bilden einen Arbeitskreis zur Koordinierung der Maßnahmen. Als Beauftragten der Universität für Suchtprävention und Suchthilfe hat das Präsidium Herrn Prof. Dr. med. Klaus Junghanns bestellt.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (abgekürzt BEM) hat das Ziel, Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten möglichst zu überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des oder der betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Die Rechtsgrundlage ist im Sozialgesetzbuch verpflichtend gegeben (SGB IX, § 84, Abs. 2). Als Beauftragten der Universität für das Betriebliche Eingliederungsmanagement hat das Präsidium Herrn Rüdiger Labahn bestellt.
Die Beauftragten stehen neben ihrer laufenden Tätigkeit jederzeit auch für Fragen und Auskünfte aller Beschäftigten zu den genannten Bereichen zur Verfügung. Sie unterliegen dabei vollständiger Verschwiegenheit und sind keinem Dritten gegenüber, auch nicht der Dienststelle oder Vorgesetzten, zu Mitteilungen berechtigt, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, sofern die betreffende Person sie dazu nicht ausdrücklich ermächtigt.
Der Präsident der Universität, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hendrik Lehnert, informierte am 5. März 2015 mit einem Rundschreiben über die neuen Beratungs- und Hilfsangebote. Er schrieb: „Ein gesundes und zufriedenes Arbeiten und ein guter gemeinsamer Umgang an unserer Universität, gerade im neuen Status der Stiftungsuniversität, benötigen und verdienen in jeder Hinsicht die besten Rahmenbedingungen. Das Präsidium misst der Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Suchtprävention und Eingliederung eine für die Arbeitszufriedenheit und die Arbeitsleistungen insgesamt maßgebliche Rolle zu. Ich danke den beiden Beauftragten für ihre Bereitschaft und ihr Engagement, sich für diese Ziele ehrenamtlich einzusetzen, und wünsche ihnen eine erfolgreiche Arbeit.“
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in allen erforderlichen Situationen auf die Beauftragten zugehen und die Angebote in Anspruch nehmen.
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