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Donnerstag, 27.03.2014

Universität

Gesetzentwurf für die Stiftungsuniversität

Landespressekonferenz zum Kabinettsbeschluss am 27. März

Wissenschaftsministerin Prof. Waltraud Wende stellte den Kabinettsbeschluss in Kiel vor

Im Januar 2015 soll die erste Stiftungsuniversität in Schleswig-Holstein ihre Arbeit aufnehmen. Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Waltraud Wende stellte am 27. März 2014 in Kiel den Regierungsentwurf für das Gesetz über die Errichtung der Stiftungsuniversität zu Lübeck vor, der jetzt dem Landtag zugeleitet wird.

„Damit machen wir einen wichtigen Schritt zur langfristigen Sicherung und Stärkung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Lübeck“, hob die Ministerin hervor. Die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität à la Schleswig-Holstein ermögliche der Universität zu Lübeck einerseits mehr Autonomie und Effizienz und trage zur weiteren Vernetzung von Hochschule und Bürgergesellschaft in der Hansestadt bei und berücksichtige andererseits die berechtigten Interessen der Betroffenen.

Prof. Dr. Peter Dominiak, Präsident der Universität zu Lübeck, sagte anlässlich der  Vorstellung des Kabinettsbeschlusses: „Für die Universität zu Lübeck begrüße ich die erarbeitete Gesetzesvorlage und freue mich persönlich sehr, dass unsere Vision einer Stiftungsuniversität jetzt in die parlamentarische Beratung gehen kann. Die gemeinsam mit allen Gruppen der Universität einstimmig beschlossenen Eckpunkte sind so gut wie vollständig in den Gesetzentwurf eingegangen.“

Dem vorliegenden Gesetzentwurf sei ein umfangreiches Anhörungsverfahren vorangegangen, während dessen Präsidium, Personalräte und Studierendenvertretung der Universität ebenso wie die Gewerkschaften und weitere Betroffene Gelegenheit zu ausführlichen Stellungnahmen hatten. „Der Entwurf nimmt einen Großteil der Hinweise und Anregungen aus diesem Verfahren auf“, sagte Wende. Im Ergebnis liege nun „eines der modernsten Stiftungsgesetze vor, das wir in Deutschland haben, insbesondere was die Belange der Beschäftigten angeht“, hob die Ministerin hervor.

Es werde nicht nur großer Wert auf die Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse gelegt, sondern auch auf den Erhalt der Mitbestimmungsrechte der unterschiedlichen Gruppen von Hochschulmitgliedern. „Die Freiheit von Forschung und Lehre bleibt bestehen“, betonte Wende außerdem. Die im Hochschulgesetz garantierte Selbstverwaltung bleibe auch nach der Umwandlung in eine Stiftung erhalten. Die Erhebung von Studiengebühren hingegen schließe der Gesetzentwurf ausdrücklich aus.

Die wichtigsten Regelungen des Stiftungsgesetzes:

  • Die Universität erhält mehr Freiheiten bei der Personal- und Liegenschaftsverwaltung sowie im Bereich der Finanzmittelbewirtschaftung.
  • Die Universität erhält das Eigentum an den von ihr genutzten Landesliegenschaften auf dem Campus Lübeck und kann künftig mehr Einfluss auf Baumaßnahmen nehmen.
  • Die Erhebung von Studiengebühren wird ausgeschlossen.
  • Alle bislang beim Land und künftig bei der Stiftung beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen umfassenden Bestandsschutz hinsichtlich ihrer erworbenen Rechte.
  • Das Tarifrecht des Landes findet auf die Stiftungsuniversität weiter uneingeschränkt Anwendung.

Der Gesetzentwurf im Wortlaut: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1700/drucksache-18-1724.pdf

Präsident Dominiak im Fernsehinterview