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Donnerstag, 24.01.2008

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Alle sachlichen Argumente sprechen für Lübeck

Uni- und UKSH-Campus Lübeck

Uni- und UKSH-Campus Lübeck

Der Verwaltungssitz des UKSH gehört wie der Sitz des Medizin-Ausschusses in die Hansestadt

Das Präsidium der Universität zu Lübeck begrüßt die Kabinettsvorlage zum Verwaltungssitz des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH). Prof. Dr. med. Peter Dominiak, amtierender Rektor und gewählter künftiger Präsident der Universität, hofft auf eine entsprechende klare Entscheidung am kommenden Dienstag: "Damit stände die Landesregierung in Übereinstimmung mit den von uns vorgetragenen, eindeutigen und unbestreitbaren Sachargumenten für den Verwaltungssitz in Lübeck. Die gesamte Wissenschafts- und Medizinlandschaft in Schleswig-Holstein wäre der Gewinner. Alle Betroffenen an den Universitäten und im Klinikum könnten sich wieder auf ihre geregelte, erfolgreiche Arbeit konzentrieren."

Der Verwaltungssitz des UKSH soll sich aus den folgenden Gründen in Lübeck befinden:

  1. Lübeck ist der Medizintechnik-Standort in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat sich bislang stets dafür stark gemacht und für diesen Schwerpunkt dankenswerterweise auch viel Geld investiert. Das Engagement hat sich gelohnt: Die Wirtschaftsunternehmen der Region gehören im Bereich Medizintechnik zu den führenden Unternehmen Deutschlands und in einigen Bereichen zur Weltspitze. Die Drägerwerk AG hat erst jüngst weitere Investitionen am Standort Lübeck in zweistelliger Millionenhöhe angekündigt, sicherlich auch in der Erwartung, dass der Universitätsstandort Lübeck gesichert und weiter entwickelt wird. Die Ende letzten Jahres beschlossene Gründung eines Fraunhofer-Instituts in Lübeck unterstreicht die herausragende Bedeutung der Hansestadt als Standort für Medizinische Biotechnologie. In diesem Kontext wäre der Exodus der Verwaltung des UKSH samt Vorstandssitz aus Lübeck ein verheerendes Signal nicht nur für die ortsansässigen Medizintechnik-Unternehmen und die Fraunhofer-Gesellschaft, sondern für die gesamte Wirtschafts- und Wissenschaftsregion Lübeck.
  2. Die Rektoren der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck haben in Fragen von Forschung und Lehre einvernehmlich beschlossen, den Sitz der Geschäftsstelle des Medizin-Ausschusses und damit den Dienstort des Wissenschaftsdirektors in Lübeck einzurichten. Logischerweise muss der Verwaltungssitz und damit der Sitz des Vorstands des UKSH dann ebenfalls in Lübeck eingerichtet werden. Jede andere Entscheidung würde eine in Deutschland einmalige Situation schaffen, die sämtlichen Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur strukturellen Verflechtung von Forschung und Lehre und Krankenversorgung zuwiderliefe.
  3. Die Universität zu Lübeck ist - in den Entwicklungsschritten ihres 43-jährigen Bestehens - aus einer Medizinischen Akademie, einer Medizinischen Hochschule und dann einer Medizinischen Universität hervorgegangen. Die besondere Entstehungsgeschichte ist auch dafür verantwortlich, dass die Universität zu Lübeck mehr als jede andere deutsche Universität auf den Bestand einer arbeitsfähigen Klinikumsverwaltung am Ort angewiesen ist. Trotz nunmehr achtjähriger organisationsrechtlicher Trennung werden nach wie vor zahlreiche Verwaltungsaufgaben der Universität von der Klinikumsverwaltung wahrgenommen. Grundlage hierfür ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Einrichtungen. Würden die entsprechenden Verwaltungsbereiche des Klinikums vom Campus Lübeck abgezogen werden, so bedeutete dies den Verlust bestehender, funktionierender und für beide Kooperationspartner ökonomisch sinnvoller Synergien. Die Kooperationsvereinbarung sieht jährliche Zahlungen der Universität an das Klinikum in Höhe von ca. 1,25 Millionen Euro vor und umfasst Dienstleistungen, die in ihrer Summe dem Arbeitsvolumen von mindestens 20 Vollzeitäquivalenten entsprechen. Sollten diese Dienstleistungen vom Klinikum in Folge der Verlagerung des Verwaltungssitzes nicht mehr erbracht werden können, so müsste die Universität die entsprechenden Verwaltungsbereiche selbst innerhalb ihrer Zentralverwaltung einrichten. Angesichts gleichbleibender inhaltlicher Komplexität der zu erledigenden administrativen Aufgaben bei gleichzeitiger gravierender Abnahme der Fallzahlen würde das zu erheblichen Mehrkosten führen, von räumlichen und organisatorischen Problemen ganz abgesehen. Im Unterschied zu diesen besonderen Gegebenheiten benötigt die Universität Kiel den Verwaltungssitz des Klinikums nicht, denn sie besitzt ihre eigene, gut funktionierende Verwaltung.

Die Argumente für den Verwaltungssitz des UKSH in Lübeck hat auch der Konvent der Medizinischen Fakultät der Universität zu Lübeck in einer Stellungnahme vom 21. Januar 2008 formuliert. Sie werden von Hansestadt Lübeck, ihrer Wirtschaft und ihren Stiftungen ausdrücklich geteilt und unterstützt.

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