Aberkennung der Honorarprofessur von Prof. Winfried Stöcker aufgrund umstrittener Äußerungen rechtlich nicht möglich
Das Präsidium der Universität zu Lübeck hat einen Entzug des Titels Honorarprofessor von Herrn Prof. Winfried Stöcker aufgrund seiner Äußerungen in der so genannten metoo-Debatte eingehend juristisch prüfen lassen. Der Widerruf des Titels ist nach dem Hochschulgesetz nur dann möglich, wenn Gründe vorliegen, die bei einer Beamtin oder bei einem Beamten zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen würden. Angesichts der sehr hohen beamtenrechtlichen Maßstäbe und auch in Abwägung mit der grundgesetzlich verbürgten Meinungsfreiheit hat die juristische Prüfung ergeben, dass keine Gründe vorliegen, die einen Titelentzug ermöglichen.
Das Präsidium der Universität zu Lübeck hat darüber hinaus Herrn Prof. Stöcker auch noch in einem persönlichen Gespräch dargestellt, dass seine Äußerungen in keiner Weise mit dem Leitbild der Universität zu Lübeck vereinbar sind. Als wissenschaftliche Einrichtung fühlt sich die Universität zu Lübeck den Werten der Vielfalt, Weltoffenheit, der Eigenverantwortung und der Verantwortung für die Gemeinschaft verpflichtet.
für die Ukraine