Die kommissarische Präsidentin der Universität zu Lübeck, Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, wurde vom Bundesgesundheitsminister für weitere drei Jahre als Mitglied der Gendiagnostik-Kommission berufen. Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) ist eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Kommission von 13 Sachverständigen aus den Bereichen Medizin und Biologie, zwei Sachverständigen aus den Fachrichtungen Ethik und Recht sowie drei Vertreter*innen von Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie aus Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen.
Sie erstellt Richtlinien, die insbesondere Bezug nehmen auf die Beurteilung genetischer Eigenschaften in verschiedenen medizinischen Zusammenhängen. Inhaltlich geht es dabei auch um Richtlinien für Anforderungen an die Qualifikation, die für bestimmte Tätigkeiten nach dem Gesetz erforderlich sind, Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung und genetischen Beratung sowie an die Durchführung genetischer Analysen biologischer Proben. Weiterer Zuständigkeitsbereich ist die Erstellung von Richtlinien für Anforderungen an die vorgeburtliche Risikoabklärung und an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen.
Veröffentlicht werden die Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission vom Robert Koch-Institut. Auch die Stellungnahmen nach § 16 Abs. 2 GenDG zu den genetischen Reihenuntersuchungen sowie die Tätigkeitsberichte, die alle drei Jahre von der Kommission zu erstellen sind, sind beim Robert-Koch-Institut abrufbar. Die Gendiagnostik-Kommission wurde im November 2009 vom BMG erstmalig auf Basis des Gendiagnostikgesetzes vom 31. Juli 2009 berufen. Grundlage dafür ist das 2010 in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz (GenDG).
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