Die Universität zu Lübeck kann keine vollständige Förderung für den gesamten Zeitraum der Studiums übernehmen. Folgen Sie zu diesem Zwecke einen der beiden unten stehenden Links (DAAD-Datenbank und Datenbank StipendiumPlus). Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für ein solches Stipendium bereits vor Ihrem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden muss.
Die Stipendien für besonders engagierte Studierende und Doktoranden werden aus DAAD-Mitteln im Rahmen des STIBET I Stipendienprogramm an ausländische Studierende der Universität zu Lübeck vergeben.
Voraussetzung für eine Förderung ist hier, dass die Studierenden und Doktoranden gute Leistungen erbracht haben, sich aber darüber hinaus durch herausragendes Engagement im internationalen Kontext an ihrer Hochschule auszeichnen.
Die Förderung umfasst ca. 400 Euro pro Monat für insgesamt 4 Monate.
Bewerbungsfrist ist der 15.08.
Bitte geben Sie die Anträge im Akademischen Auslandsamt ab.
Antrag
Ausländische Studierende, die NICHT aus einem EU-Land kommen, können sich während der Vorbereitung auf ein Examen um eine finanzielle Überbrückungsbeihilfe bewerben. Studierende, die mit EU-Bürgern verheiratet sind oder eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung für ein EU-Land haben, sind NICHT antragsberechtigt.
Das Rektorat der Universität Kiel gewährt ausländischen und staatenlosen Studierenden auf Antrag für die Vorbereitung auf eine Studien-Abschlussprüfung (in Ausnahmefällen auch für die Vorbereitung auf eine Zwischenprüfung, z.B. das Physikum) eine Beihilfe zu den Lebenshaltungskosten (Überbrückungsbeihilfe).
Dies ist möglich, wenn die Bewerber/innen die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss nachweisen können und wenn feststeht, dass Sie aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten haben, oder voraussehen konnten, in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Bewerbungsunterlagen können im Akademischen Auslandsamt abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie das Stipendium frühzeitig (3 Monate vor Förderbeginn) beantragen.
Antrag
Die Universität zu Lübeck stellt ein Stipendium von einmalig € 500 zur Verfügung für in finanzielle Not geratene internationale Studierende.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag sowie eine aktuelle Leistungsübersicht beim Akademischen Auslandsamt ein.
Die Karin-Schütz-Stiftung ist eine gemeinnützige Einrichtung, die u.a. zum Ziel hat, bedürftige Studierende und Doktoranden/Doktorandinnen durch Stipendien und/oder Beihilfen zu unterstützen.
Bewerbungsunterlagen können im Akademischen Auslandsamt abgeholt oder angefordert werden. Eine Förderung für Mediziner ist erst nach dem Physikum möglich.
Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Januar.
Für das Jahr 2024 sind bereits alle Stipendien vergeben.
für die Ukraine