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Bachelor

Studienplan

Der Studienplan gibt einen Überblick über die verschiedenen Lehrveranstaltungen.

Hinweise:

  • Studierende, die das Studium nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung in einem Pflegeberuf (Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachfrau/Pflegefachmann) aufnehmen, können ihren Berufsabschluss auf Antrag beim Prüfungsausschuss als äquivalente Leistungen im Studium anerkennen lassen. Maximal ist eine Anerkennung im Umfang von 87 Kreditpunkten (KP) möglich, das Studium verkürzt sich dementsprechend auf die letzten fünf Fachsemester des untenstehenden Studienplans. Die zur Anerkennung geeigneten Module sind in der Studiengangsordnung aufgelistet. Die formale Äquivalenzprüfung erfolgt direkt nach erfolgter Immatrikulation .
  • Studierende, die das Studium während einer laufenden beruflichen Ausbildung in einem Pflegeberuf (Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Pflegefachfrau/Pflegefachmann) aufnehmen, sind verpflichtet, vor der Immatrikulation eine Beratung durch die Studiengangsleitung wahrzunehmen. In diesem Beratungsgespräch wird ein individueller Studienplan vereinbart, der Voraussetzung für die Immatrikulation in den Studiengang ist.

Studienplan Angewandte Pflegewissenschaft