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Akademische Struktur

Der Stiftungsrat der Universität zu Lübeck

Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:

Externe Mitglieder:

Herr Jochen Brüggen (Stellvertretender Vorsitzender), Geschäftsführer und persönlich haftender Gesellschafter der H. & J. Brüggen KG Lübeck, Honorarkonsul der Republik Österreich

Prof. Dr. Nivedita Mani, Professorin für Psychologie der Sprache am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie der Georg-August-Universität Göttingen

Prof. Dr. Katharina Riedel, Rektorin der Universität Greifswald

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer (Vorsitzender), ehem. Rektor der Universität Bielefeld

Interne Mitglieder:

Prof. Dr.-Ing. Nicole Jochems, Sprecherin des Instituts für Multimediale und Interaktive Systeme, für die Mitgliedergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Tobias Darcis, M. Sc., Bereichsleitung Organisationsentwicklung, für die Mitgliedergruppe Technik und Verwaltung

Leo Huber, für die Mitgliedergruppe der Studierenden


     

    Die nächsten Sitzung:

    • Donnerstag, 14. November 2024

     

    Geschäftsordnung des Stiftungsrates

    Die Aufgaben des Stiftungsrates sind nach § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (StiftULG) folgende:

    1. Entscheidung bei Anrufung durch die Kanzlerin oder den Kanzler,
    2. Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung,
    3. Zustimmung zur Satzung über Qualitätssicherung,
    4. Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote,
    5. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan,
    6. Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungsplanung,
    7. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung einschließlich zugehöriger Satzungen, insbesondere zu den   Grundsätzen über die Vergütung der Professorinnen und Professoren und den Abschluss der Vergütungsvereinbarungen mit den hauptamtlichen Mitgliedern des Präsidiums,
    8. Stellungnahme zur Einrichtung von Studiengängen,
    9. Beratung der Berichte des Präsidiums,
    10. Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen,
    11. Berufung der Mitglieder des Stiftungskuratoriums auf Vorschlag des Präsidiums,
    12. Entscheidung über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens,
    13. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Präsidiums als Stiftungsvorstand,
    14. Entscheidung über Maßnahmen des Neu- und Ausbaus sowie der Sanierung und Modernisierung einschließlich der Beschaffung von Großgeräten, soweit sie ganz oder überwiegend aus Mitteln finanziert werden, die nicht aus Finanzmitteln des Landes stammen,
    15. Zustimmung zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftungsuniversität.

    Die Aufgaben nach den Nummern 2 bis 7 erstrecken sich auch auf Änderungen bestehender Regelungen. Im Übrigen nimmt der Stiftungsrat alle weiteren im Hochschulgesetz genannten Aufgaben des Hochschulrats wahr und hat dessen Rechte und Pflichten gegenüber den übrigen Organen und Gremien der Hochschule, soweit dies den Bestimmungen des StiftULG nicht widerspricht.

    Darüber hinaus ist der Stiftungsrat auch bei der Wahl einer Präsidentin/eines Präsidenten und einer Kanzlerin / eines Kanzlers beteiligt. Die Findungskommissionen, die mit sechs Mitgliedern des Senats und zwei Mitgliedern des Stiftungsrats besetzt sind, müssen dem Senat jeweils mindestens zwei Personen zur Wahl vorstellen.

    von links nach rechts: Prof. Dr. Nivedita Mani, Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Prof. Dr. med. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Prof. Dr.-Ing. Nicole Jochems, Tobias Darcis, Prof. Dr. Katharina Riedel, Jochen Brüggen; nicht mit auf dem Bild: Leo Huber